Der erste Lehrer
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Maximilian Joseph Hartmann 1853 - 1889

Maximilian Joseph Hartmann 1853 - 1889

Mit Steinbrenners Nachfolger, dem ersten Hauptlehrer Maximilian Joseph Hartmann, verbindet den Chronisten (Heimatforscher Heinrich Sauer) fast eine Art persönlichen Gefühls. War er doch der verehrte Lehrer seiner Mutter Sophie, geborene Eiermann (1875 bis 1954), die gerne selbst Lehrerin geworden wäre. Aber so etwas kam einem Bauernmädchen, selbst wenn es die Tochter eines fortschrittlichen Bauern war, damals noch kaum zu.



Herkunft und Diensteinweisung

Hartmann stammte aus Unterschefflenz, wo er 1821 geboren wurde. Er war wohl am badischen Lehrerseminar ausgebildet worden. Seine Frau Ludwina Nied holte er 1847 aus Assamstadt. Mit ihr verbrachte er die ersten Ehe- und Unterrichtsjahre in Laudenberg. Es waren vier Kinder da, als er 1853 nach Höpfingen versetzt wurde, um hier den katholischen Schul-, Mesner- und Organistendienst zu übernehmen, wie es amtlich heißt. Unter sechs Bewerbern war er als der geeignetste ausgewählt worden. Die Einweisung in den Dienst und das Einkommen geschah gemeinschaftlich durch die Bezirksschulvisitatur Walldürn in Schweinberg, d. h. Dekan Pfreundschuh, Pfarrer in Schweinberg, und das Großherzogliche Bezirksamt Walldürn. Von einer Mitwirkung der Geheimen Konferenz des Füsten von Leiningen wie bei Beck und Steinbrenner ist nicht mehr die Rede. Nun, inzwischen hatte der revolutionäre Aufruhr von 1848 und 1849 die alte, starre Ordnung ein wenig angeknackst, die Ablösung der überholten Feudallasten war noch dringlicher geworden als schon seither. Infolgedessen brauchte der Grund- und Standesherr in Schulsachen nicht mehr gehört zu werden. Hartmanns Dienstantritt erfolgte am 5. November 1853, wie der Gemeinderat zwei Tage später durch Ratschreiber Eiermann dem Amt mitteilen ließ.



Die Vakaturzeit

Die Schulstelle war über ein halbes Jahr unbesetzt gewesen. Davon entfielen drei Monate (April bis Juli) auf das sogenannte Sterbequartal, für das der Witwe Steinbrenner die vollen Einkünfte ihres verstorbenen Mannes zustanden. In dem darauf folgenden Abschnitt bis zur Übernahme des Dienstes durch Hartmann lag eine Vakaturzeit von 112 Tagen. Während dieser Zeit war Lehrer Nikolaus Kretzer Schulverwalter. Der Unterricht wurde damals von 209 Kindern besucht. Das Schulgeld stieg von 30 auf 48 Kreuzer. Für die Vakaturzeit hatte die Gemeindekasse 31 Gulden 57 Kreuzer an die Verrechnung des katholischen Schullehrerpensions- und Hilfsfonds zu entrichten, ein Zeichen dafür, dass man amtlicherseits die Vorsorge für die Hinterbliebenen von Lehrern fest ins Auge gefasst hatte.



Familie Hartmann in Höpfingen

Hier bietet sich die Gelegenheit an, weitere Mitteilungen über Hartmanns Familie einzufügen. Zu den aus Laudenberg mitgebrachte vier Kindern kamen in Höpfingen bis 1863 sieben weitere hinzu. 1868 starb Hartmanns Frau Ludwina. Nach drei Jahren schloss Hartmann eine zweite Ehe, diese mit der 1842 geborenen Eva Fehl aus Obergimpern. Aus dieser Ehe gingen noch zwei Kinder hervor, so dass Hartmann schließlich Vater von dreizehn Kindern war, von denen allerdings zumindest vier das Erwachsenenalter nicht erreichten.

Hartmann konnte, offenbar in guter Gesundheit, 36 Jahre lang in unserem Dorfe tätig sein. Wie lange das war, tritt uns geradezu plastisch vor Augen, wenn wir uns vorstellen, dass die ABC-Schützen des Jahres 1854, des ersten Dienstjahres von Hartmann in Höpfingen, in seinem Todesjahr (1889) bereits in der Mitte der Dreißig standen und selbst wieder Kinder in die Schule schickten. Die Entwicklung des Höpfinger Schulwesens während dieser Zeit ist durch folgende Tendenzen gekennzeichnet: ständiges Anwachsen der Schülerzahl und das dadurch größtenteils bedingte unaufhörliche Wachstum der Einwohnerzahl, zögernde Vermehrung der Lehrkräfte, fortgesetzte Verbesserung ihrer Bezüge und Erhöhung des Schulgeldes.



Die Schule wird in die erste Klasse gesetzt

Entsprechend dem Gesetz über die Besserstellung der Volksschullehrer wurde am 12. Juni 1858 die katholische Schule zu Höpfingen - das Dorf zählte 1147 Seelen - von der zweiten in die erste Klasse gesetzt. Danach verblieb das Gehalt des Hauptlehrers wie seither bei 200 Gulden. Die Bezüge des Unterlehrers - seither 135 Gulden - wurden erfreulicherweise erhöht: das Gehalt von 45 auf 52 Gulden, der Anspruch auf Verpflegung von 90 auf 120 Gulden, im ganzen also 172 Gulden. Der Gesamtaufwand für den Unterhalt der beiden Lehrer belief sich demnach auf 372 Gulden. Da davon durch die Schulpfründe, wie uns schon bekannt, nur 192 Gulden 48 Kreuzer gedeckt waren, hatte die Gemeindekasse vom 1. Februar 1858 an in Zukunft alljährlich 179 Gulden 12 Kreuzer zuzulegen. Mit der Erhöhung des Schulgeldes ließ man sich Zeit bis zum Herbst. Es bedurfte des Antrags des Oberkirchenrats in Karlsruhe und eines diesbezüglichen Berichts der Bezirksschulvisitatur Walldürn in Schweinberg, das ist des Dekans Pfreundschuh, Pfarrer in Schweinberg, bis sich das Amt in Walldürn durch die Verfügung vom 22. Oktober entschloss, „bei den nicht ungünstigen Verhältnissen der Gemeinde Höpfingen" dafür 1 Gulden 12 Kreuzer festzusetzen statt bisher 48 Kreuzer.



Die Schule kommt von der 1. in die 2. Klasse

Zehn Jahre später war die Einwohnerzahl von 1147 auf 1271 angewachsen. Der Unterricht wurde im Durchschnitt mehrerer Jahre von 220 Schülern besucht. Eine Neufestsetzung der Bezüge der beiden Lehrer schien angebracht. Dies geschah durch Verfügung des Amtes Walldürn vom 17. November 1868. Die Schule kam von der ersten in die zweite Klasse. Dem Hauptlehrer wurde fürs Jahr 375, dem Unterlehrer 265 Gulden zugesprochen. Das bedeutete eine beträchtliche Steigerung des Lehrereinkommens, aber zugleich eine gehörige Belastung des Gemeindesäckels; denn bisher - wir erinnern uns - standen dem Hauptlehrer 200 Gulden zu (nebst freier Dienstwohnung), dem Unterlehrer 172 Gulden. Wegen der Unterlehrstelle wurde noch die Bestimmung getroffen: Die Gemeinde hat dem jeweiligen Unterlehrer eine heizbare Stube mit dem nötigen Schreinwerk (Möbel) zu stellen. Das Schulgeld blieb bei 1 Gulden 12 Kreuzer stehen.



Einspruch gegen den dritten Lehrer

Es läßt sich leicht denken, dass die steigenden Anforderungen an die Gemeindekasse wegen des Schulaufwands bei nicht wenigen Höpfingern Falten des Unmuts und demgemäße Unmutsäußerungen hervorriefen: Die Verdienstmöglichkeiten in unserer damals noch recht unerschlossenen und überdies rein landwirtschaftlichen Gegend waren gering, trotz des Sieges von 1870/71 und der glorreichen Einigung des Reiches durch Bismarck. Jeder Kreuzer, um den die Umlage stieg, wurde als drückend empfunden. „Keine neuen Ausgaben für die Schule! Zwei Lehrer sind übergenug. Wir wollen keinen dritten füttern müssen und seine Bälge dazu." So mag die Stimmung im Dorf gewesen sein, als sich der Gemeinderat und Ortsschulrat am 27. Mai 1874 an die vorgesetzte Behörde wandte mit dem Antrag, die Höpfinger Schule nicht, wie geplant oder schon beschlossen, in die dritte Klasse (2 Hauptlehrer, 1 Unterlehrer) zu setzen, sondern wie seither in der zweiten (1 Hauptlehrer, 1 Unterlehrer) zu belassen. Die Einwohnerzahl habe um etwa 25 Seelen abgenommen, die Zahl der Genussbürger um mindestens sieben. Mit der Verminderung der Einwohnerzahl im allgemeinen sei auch jene der Schülerzahl vorauszusehen. Zudem gehöre die hiesige Schule zu den besten des Kreises, weshalb und solange dies der Fall ist, die Anstellung eines weiteren Lehrers unterbleiben möchte.



Stellungnahme der Obrigkeit

Hatte der Einspruch der Gemeinde indessen Aussicht, bei der Obrigkeit Gehör zu finden? Unter dem 24. Juni 1874 äußerte sich das Bezirksamt in Wertheim (Höpfingen war von 1872 bis zum 30. September 1879 dem Bezirksamt Wertheim zugeteilt. Vom 1. Oktober an gehörte es zu Buchen.) in einem Bericht an den großherzoglichen Oberschulrat in Karlsruhe dahin, dass der Antrag der Gemeinde Höpfingen, die gesetzlich in die dritte Klasse gehörige Schulstelle in die zweite herabzusetzen, nicht befürwortet werden könne, da die Gemeinde in den letzten fünf Jahren eine Umlage von 20 bis 25 Kreuzern erhoben habe, außerdem jeder Bürger eine Bürgergabe von 2 Ster Holz und 50 Normalwellen beziehe und der durch die Versetzung in die dritte Klasse bedingte Mehraufwand bei einem Steuerkapital von 638 635 Gulden von nicht ganz einem halben Kreuzer je 100 Gulden Steuerkapital gedeckt werden könne.



Ein zweiter Hauptlehrer

Diese Stellungnahme gab den Ausschlag. Die Höpfinger Schule wurde von der zweiten in die dritte Klasse hinaufgestuft. Am 15. September 1874 ging von Wertheim das Schreiben ab, das den für die zweite Hauptlehrerstelle nötig gewordenen Mehraufwand verfügte und den von der Gemeinde zu leistenden höheren Beitrag bestimmte. Wohl oder übel musste die Gemeindeverwaltung eine Steigerung der Haushaltsausgaben hinnehmen. Als die Verfügung den beiden an der Schule tätigen Lehrern eröffnet wurde (26. September 1874), unterschrieben: Hartmann, Hauptlehrer und J. Hartmann, Unterlehrer (J. Hartmann = Julius Hartmann, am 23. Dezember 1858 in Höpfingen geborener Sohn von Maximilian Hartmann).

Der zweite Hauptlehrer wurde vom Oberschulrat durch Schreiben vom 16. Februar 1875 eingewiesen. Er war der bisherige Hauptlehrer von Oberneudorf, Gabriel Heller. Der Dienstantritt geschah am 24. April.

Von da an blieb die zweite Hauptlehrerstelle eine über den Ersten Weltkrieg hinausdauernde Einrichtung der Höpfinger Schule. Auf Gabriel Heller folgte von 1879 bis 1881 Karl Trunzer, der nach Buchen ging und sich dort durch Gründung des Bezirksmuseums einen Namen machte. Alsdann wirkten in gleicher Eigenschaft Josef Zeitler (1881-1906), Anton Doll (1907-1911) und Karl Schenk (1912-1924).



Wo bleibt der Unterlehrer?

Doch zurück in das mehrfach beschriebene Jahr 1874. Unterlehrer Julius Hartmann, der am 27. September diesen Jahres durch eigenhändige Unterschrift klar als anwesend bezeugt ist, hat offensichtlich keinen unmittelbaren Nachfolger gefunden. Jedenfalls erstattete noch zwei Jahre später, am 24. Oktober 1876, die Kreisschulvisitatur Mosbach-Tauberbischofsheim einen Bericht, die Errichtung einer Unterlehrerstelle in Höpfingen betreffend. Warum zögerte die Behörde so lange mit der Einweisung des nach dem Gesetz unumgänglich gewordenen Unterlehrers? Wollte sie damit dem Widerstand der Höpfinger gegen die Anstellung eines dritten Lehrers Rechnung tragen und sich mit zwei Hauptlehrern begnügen? Wenigstens vorderhand?

Nun, am 23. Dezember 1876 rückte die Obrigkeit mit ihrer Absicht heraus. Eine Verfügung besagte: Statt bisheriger zwei Hauptlehrer (!) sind künftig in Höpfingen drei Lehrer anzustellen, nämlich zwei Hauptlehrer und ein Unterlehrer. Naturlich enthielt die Verfügung auch eine genaue Aufstellung über den dadurch steigenden Schulaufwand und den Beitrag, den die Gemeinde dazu zu leisten hatte. Die Angaben über die Kosten freilich geschahen nicht mehr in Gulden, sondern in Mark, denn durch die Reichsmünzgesetze vom 4. Dezember 1871 und vom 9. Juli 1873 war die Währung (1 Gulden oder 60 Kreuzer = 1,80 Mark und etwas mehr.) umgestellt worden.



An festem Gehalt hatten zu beanspruchen  
die zwei Hauptlehrer wie bisher 1 920,- M
der Unterlehrer 660,- M
zusammen 2 580,- M
   
Der Beitrag der Gemeinde bisher
1 583,09 M
erhöhte sich um das Unterlehrergehalt 660,- M
auf 2 243,09 M
   
Durch die Schulpfründe (bisher 192 Gulden
48 Kreuzer) waren gedeckt

336,91 M
zusammen 2 580,- M


Das Schulgeld, das den Lehrern neben ihrem festen Gehalt ja auch zustand, betrug für ein vollzählendes Kind 3,20 Mark. Die Gesamtsumme wurde von Amts wegen auf 640 Mark testgesetzt. Davon entfielen auf den ersten und zweiten Hauptlehrer je 291 Mark, auf den Unterlehrer 58 Mark, dies entsprechend dem Elementarunterrichtsgesetz von 1868, wonach der Hauptlehrer fünfmal mehr an Schulgeld empfängt als der Unterlehrer. Zwischen 1871 und 1880 besuchten im zehnjährigen Durchschnitt jährlich 251 Kinder den Unterricht.



Hartmanns Hilferuf

In dieser Verfügung vom Dezember 1876 berechnete die Behörde zwar die Kosten für die Anweisung eines Unterlehrers, aber sie schritt nicht zur Tat. Es blieb bei den zwei Hauptlehrern. So ist es auch noch, als sich zwei Jahre später Hauptlehrer Hartmann bittend und hilfesuchend an die Kreisschulvisitatur (Kreisschulamt) in Tauberbischofsheim wandte. Er schrieb unterm 16. Dezember 1879, der Gemeinde solle aufgegeben werden, ein drittes Lehrzimmer für den Unterlehrer herzurichten, damit bis nächsten Herbst ein solcher angestellt werden könne.

Er, Hartmann, habe seit vier Jahren in den oberen fünf Schuljahren (Schulklassen) nie weniger als 140 Kinder (Das widersprach dem Elementarunterrichtsgesetz von 1868: „In jeder Volksschule sind so viele Lehrer anzustellen, daß auf einen dauernd nicht mehr als 100 Schulkinder kommen. Aus sehr erheblichen Gründen kann durch die Oberschulbehörde einem Lehrer auf unbestimmte Zeit auch eine größere, jedoch nie eine 130 übersteigende Zahl von Schülern überlassen werden.") zu unterrichten, was doch die beste Manneskraft bei den jetzigen Anforderungen aufreiben müsse.

Dieser bewegende Brief scheint das Eis gebrochen zu haben. Der Gemeinderat gab seinen Widerstand gegen den dritten Lehrer auf. Noch im Juni beschloss er, das bisher im Schulhaus innegehabte Ratszimmer zu räumen und dieses in einen Lehrsaal umzuwandeln. Nachdem der dritte Schulraum zur Verfügung stand, konnte der dritte Lehrer, ein Unterlehrer, zugewiesen werden.

In einem Schreiben des Bezirksamtes Buchen vom Mai 1880 heißt es: An der (Höpfinger) Schule sind zwei Hauptlehrer- und eine Unterlehrerstelle errichtet. 1881 erfahren wir den Namen des Unterlehrers: Zeitler. Es war derselbe Josef Zeitler, der, wie uns schon bekannt, in der Nachfolge von Karl Trunzer noch im gleichen Jahr als zweiter Hauptlehrer erscheint.



Das Unterlehrer-Zimmer

Die Gemeinde war verpflichtet, wie schon dargetan, dem Unterlehrer einen möbilierten Raum zur Verfügung zu stellen. Vor dem Jahre 1876 war diese Stube auf dem „Rathausspeicher in der Schule" eingerichtet. So ein Schreiben des Gemeinderates vom Juni 1880. Nun wurde der Dachstuhl im neuen Rathaus am Plan entsprechend ausgebaut. Diese Stube ging mit ihrem einzigen Fenster auf die Gasse beim Schulzemichels-Brunnen hinaus und diente später jahrzehntelang als Archiv. 1896 bezog Unterlehrer Falk ein Zimmer hinter einem der Schulsäle im Schulhaus, nachdem die Bretter der Scheidewand gegen den Schulraum durch eine Backsteinwand ersetzt worden waren. 1904 war Unterlehrer Bauer in demselben Raum untergebracht. Bezirksarzt Dr. Brenzinger, der um ein Gutachten angegangen worden war, fand die Unterlehrerwohnung „recht unzweckmäßig und in einer gewissen Hinsicht auch ungesund, weil man nicht gut lüften kann." Zufriedenstellend gelöst wurde die Frage der Unterkunft für die Unterlehrer wohl erst, als es diesen möglich wurde, sich privat einzumieten. Die zweiten Hauptlehrer wohnten stets in Privathäusern. Für ihre Jahresmiete waren 180 Mark vorgesehen.



Staatsbeitrag zur Höpfinger Schule

Im Jahre 1884 waren die Gemeindeausgaben insgesamt so weit gestiegen, dass bei einem Gesamtsteuerkapital von 1 812 686 Mark eine Umlage von 31 Pfennig auf das Hundert erforderlich wurde. Nun aber war die Gemeinde bei einer Umlage in dieser Höhe nach dem Gesetz nur verpflichtet, 10 Pfennig davon zur Bestreitung des Schulaufwandes beizutragen. Das ergab, auf das Gesamtsteuerkapital umgelegt, eine Summe von 1 812 Mark. Da der Schulaufwand nach dem neuesten Stand jedoch 2 319 Mark ausmachte (ohne die Schulpfründe im Werte von 336 Mark), blieb nichts anderes übrig, als den Rest vom 1. Januar 1884 an durch einen Staatsbeitrag von 506 Mark auszugleichen.



Das Elemantarunterrichtsgesetz vom 12. März 1868

Das einschneidendste Gesetz, das während der Dienstzeit des ersten Hauptlehrers Hartmann in Sachen der Schule von der Volksvertretung genehmigt und von Großherzog Friedrich beschlossen wurde, war das badische Elementarunterrichtsgesetz vom 12. März 1868. Es verwirklichte eine der Grundforderungen des Liberalismus, indem es, in durchaus rücksichtsvoller Weise,den Schuldienst von den bisher damit vereinigten Kirchendiensten trennte. Wörtlich heißt es: Die gesetzliche Verbindung der niederen Kirchendienste, namentlich des Mesner-, Glöckner- und Organisten- sowie des Vorsängerdienstes, mit dem Schuldienst hört auf.

Diese höchst bedeutsame Änderung dürfte den Höpfingern nur wenig aufgefallen sein; denn auf die Organistenbank setzte sich, mit ausdrücklicher Billigung des Gesetzes, nach wie vor dieselbe Person, damals also der erste Hauptlehrer Hartmann, später alle seine Nachfolger bis 1974 Rektor Eckert, der als Organist von Lehrer Karl Kaiser und als Dirigent 1963 von Konrektor bzw. Schulamtsdirektor Meinrad Hauck abgelöst wurde; das Dirigentenamt für den Kirchenchor führt seit 1979 Brigitta Scheuermann. Aber das geschah nicht mehr aus einer rechtlichen Verpflichtung, sondern aufgrund eines privaten Vertrages und gegen eine vereinbarte Entlohnung. Für den Mesnerdienst allerdings musste von nun an eine besondere Person angestellt werden. Was dem ersten Hauptlehrer durch die Lösung des Schuldienstes von den niedrigen Kirchendiensten an seinem bisherigen Einkommen abging, blieb diesem als persönliches Gehalt weiterhin gesichert und war durch staatsrechtliche Beiträge der Gemeinde beziehungsweise der Staatskasse aufzubringen.



Hartmanns schwere Erkrankung und Tod

In einem Schreiben vom 6. Mai 1889 finden wir die drei an der Höpfinger Schule tätigen Lehrer zum ersten Mal zusammen genannt: M. Hartmann, I. Hauptl., Zeitler, II. Hauptlehrer, M. Hauck, Unterlehrer. Dieses Jahr sollte das letzte Dienst- und zugleich das Todesjahr von Maximilian Hartmann werden. Am 16. Oktober warf ihn eine schwere Erkrankung auf das Lager, von dem er sich nicht mehr erheben sollte. Er starb nach siebenwöchigem Leiden am 12. Dezember, 68 Jahre alt.



Karl Otto Hartmann (1861 - 1934), ein Heimatfreund

Bis vor einigen Jahrzehnten war auf dem hiesigen Friedhof, in der Nähe der Pfarrergräber, das Grab erhalten, in dem der erste Hauptlehrer Maximilian Hartmann und eine Reihe seiner Angehörigen die ewige Ruhe gefunden haben. Als Letzter der Familie wurde darin im Jahre 1934, gewiss auf seinen besonderen Wunsch, Karl Otto Hartmann beigesetzt, geboren am 15. Juli 1861 in Höpfingen, gestorben in Heidelberg, wo er seinen Ruhestand verlebte und wo ihm der Chronist (Heimatforscher Heinrich Sauer) in den zwanziger Jahren noch einen Besuch abgestattet hat. Karl Otto Hartmann hat sich um die Kunstgeschichte unseres Heimatlandes hohe Verdienste erworben. Wenn wir den 1901 erschienen Band „Die Kunstdenkmäler der Amtsbezirke Buchen und Walldürn" (Der Band gehört in den Rahmen der von Franz Xaver Kraus herausgegebenen „Kunstdenkmäler des Großherzogtums Baden" (1901).) aufschlagen, rufen seine feinen Zeichnungen von Kirchen, Kapellen, Schlössern und vielen einzelnen Kunstgegenständen des Baulandes und des Odenwaldes noch immer unsere ungeteilte Bewunderung hervor. Der Bearbeiter des Bandes, Adolf von Oechelhäuser, schreibt im Vorwort über ihn: Von besonderem Werte war die Unterstützung des Herrn Gewerbelehrers K. O. Hartmann in Mosbach, dessen kunstgeübter Hand der weitaus größte Teil des Bilderschmuckes zu verdanken ist, der daneben aber auch auf den gemeinsamen Fahrten und durch verständnisvolles Eingehen auf die Aufgaben der Kunstinventarisation und durch unermüdliche Hilfsbereitschaft sich um die Herstellung dieses Bandes verdient gemacht hat.