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| 17. Jahrhundert |
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Wiederum ein Lehrer da 1651-1657
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Erfreulicherweise trat nach dem Friedensschluß von Münster und Osnabrück (24. Oktober 1648) ziemlich bald eine Wendung zum Besseren ein. In der Heiligenrechnung 1649/50 heißt es noch: "9 Tornes 4 Pfennig Zins von einem stücklein Krautgarten, in den Krautgarten gelegen, dem Gotteshaus gehörig, den anderen halben theil hat hiebevor der Schulmeister zu genießen gehabt." Doch als die Heiligenmeister des Rechnungsjahres 1651 auf 1652, Valentin Dosch und Zacharias Keyser, an Petri Cathedra = Petri Stuhlfeier (22. Februar) 1652 ihre Rechnung abschlossen, konnten sie, sicherlich mit Genugtuung, folgenden erstmaligen Ausgabeposten eintragen: „7 Gulden 4 Tornes 2 Pfennig dem Schulmeister für drei quartal besoldung bezahlt". Höpfingen hatte also nach Peter Meder seinen zweiten Lehrer. Vom Stichtag 22. Februar 1652 zurückgerechnet, muss die Anstellung Ende Mai 1651 erfolgt sein. Seitdem ist unser Dorf nie mehr ohne Lehrer gewesen. Den Namen des neuen Lehrers erfahren wir nicht. Der jährliche Beitrag der Kirchenkasse zu seiner Besoldung erreichte nicht ganz den Standard des Schulmeistereinkommenverzeichnisses von 1613. Die ersten zwei Jahre erhielt er je etwas über neun Gulden, die nächsten zwei je 12 Gulden. In der Rechnung von 1656/57 wird vermerkt, die jährliche Besoldung sei „dem vorigen Schulmeister" ausbezahlt worden. Somit fand an Petri Stuhlfeier 1657 ein Lehrerwechsel statt.
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Hans Stephan Herbst - 1. Anstellung (1657 -1665)
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Wer damals in das Schulhaus einzog, ergibt sich aus der Ehematrikel des ältesten Kirchenbuches. Danach schlössen am 23. November 1662 den Bund fürs Leben die ledige Catharina Fad, Tochter des verstorbenen Schultheißen Johannes Fad, und der ledige Hans Stephan Herbst, Sohn des Ludirectors = Schulmeisters gleichen Namens. Schulmeister Hans Stephan Herbst, oft auch nur Stephan Herbst, in lateinischen Texten neben ludirector auch als ludimoderator und ludimagister aufgeführt, ist bis 1682 nach Namen und Beruf vielfach bezeugt: im Kirchenbuch, in den Burgermeister- und Heiligenrechnungen und vornehmlich im Dorfbuch 1618/1808. In dieses hatte er im Jahre 1671 mehrere ausführliche Geburts- und Leumundszeugnisse einzutragen. „Auß befelch H. (Herrn) Lorentz Saur schulteissen durch Stephanum Herbst Schuelmeistern und gerichtsschreibern nachgeschriben und diesem Prothocollo einverleibt" - so oder ähnlich gibt er sich jeweils am Schluss seiner Abschriften zu erkennen. Auf diese Weise stehen uns umfangreiche Proben seiner Handschrift zur Verfügung. Und nun ist es nicht mehr allzu schwer, festzustellen, dass sowohl die Bürgermeister- wie die Heiligenrechnungen zwischen 1656/57 und 1663/64 von ihm niedergeschrieben sind und dann wieder, nach einer Lücke, zwischen Petri Stuhlfeier 1671 und Petri Stuhlfeier 1682. Doch wir müssen vorerst noch in den sechziger Jahren bleiben. In den Jahresrechnungen von 1664/65 und 1665/66 erscheint eine Handschrift, die nicht mehr ohne weiteres als die des Hans Stephan Herbst auszumachen ist, obschon am Schluss jeweils angegeben ist, dass sie vom Schulmeister verfertigt seien. Mag dem nun sein, wie ihm wolle: Zwischen Petri Stuhlfeier 1665 und wieder dahin 1666 ist der seitherige Schulmeister noch im Gemeindedienst tätig. Zweimal wird ihm nach der Bürgermeisterrechnung unter Namensnennung („Hanns steffa herbst") eine Vergütung ausbezahlt, das eine Mal, weil er "eine Bittschrift nacher Wirtzburg wegen des Pfarrhof getragen", das andere Mal, "von der neuen Anlag sechsmal abzuschreiben".
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Crafto Reining Englert 1666-1670
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Eine überraschende Änderung bringt das Jahr 1666. Aus der Burgermeisterrechnung 1666/67 erfahren wir: "5 Gulden 30 Kreuzer denen furleuthen, welche den schuelmeister zu einem aufzug von Obernburg (am Main) biß hierher abgeholt, verlohnt." Von weither hat sich die Gemeinde also einen neuen Lehrer besorgt. Wie steht es um den seitherigen? Hat es Misshelligkeiten gegeben zwischen Hans Stephan Herbst und den Ortsbewohnern? Der nunmehrige Schulmeister enthüllt sich uns bald mit seinem Namen. Nach der Heiligenrechnung 1667/1668 ist für drei Stücklein Wiesen und seinen Angelgarten (beim Schulhaus) an die Kirchenkasse Pacht zu entrichten von Craffto Reining (Crafto, Kraft und Reining sind männliche Vornamen, die gewiß auch schon damals in unserer Gegend unüblich waren.) Englerdten, derzeit Schuhlmeister. Derselbe Craffto Reining Englert, Schulmeister, ist es auch, der am 2. April 1668 auf den letzten Seiten der gleichen Rechnung zum ersten Mal ein Verzeichnis des Ornats, d.h. der liturgischen Gewänder und kultischen Gegenstände des Gotteshauses von Höpfingen, eigenhändig niedergelegt hat. Damit ist seine Handschrift gesichert, und so lässt sich mit Bestimmtheit feststellen, dass die Jahresrechnungen von 1666 bis 1670 einschließlich von ihm herrühren. Als uns Englerts Name zum letzten Mal begegnet, ist er schon nicht mehr Schulmeister in Höpfingen. Laut Burgermeisterrechnung 1670/71 werden 20 Kreuzer dem Krafft, vorigem Schulmeister, bezahlt von einer Supplication (Bittschrift) an Ihre Kurfürstliche Gnaden um eine Addition (Zulage) zu hiesiger Pfarre. An dieser Rechnung fällt sofort die veränderte Handschrift auf. Sie ist von Anfang bis Ende unverkennbar aus der Feder des Hans Stephan Herbst geflossen. Wenn man daraufhin die vorhergehende, unzweifelhaft nicht von ihm niedergeschriebene Rechnung 1669/70 nochmals genauer durchsieht, so entdeckt man, dass sich Herbsts Schriftzüge auch schon darin finden, freilich erst ganz am Schluss, in den wenigen Zeilen des Abhörvermerks, unter den zur Bestätigung der Richtigkeit der Amtsverweser seinen Namen gesetzt hat. Daraus ergibt sich klar: Kraft Reining Englert ist an Petri Stuhlfeier 1670 aus dem Gemeindedienst ausgeschieden. (Hans) Stephan Herbst hat zum zweiten Mal das Amt eines Höpfinger Gerichtschreibers und Lehrers übernommen.
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Hans Stephan Herbst - 2. Anstellung (1670 -1695)
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Wie weiter oben dargetan wurde, lässt sich anhand seiner umfangreichen öffentlichen Schreibtätigkeit Herbsts Lebensspur auch während seiner zweiten Amtsperiode mühelos verfolgen bis zum Ende des Rechnungsjahres 1681/82. Die Rechnungen sowohl der politischen wie der kirchlichen Gemeinde tragen bis dahin Jahr für Jahr das Gepräge seiner Handschrift. Von seinem privaten Dasein in dieser Zeit hält das Kirchenbuch folgendes fest: Am 23. November 1676 stirbt Veronika Herbst im Alter von 74 Jahren. Sie muss doch wohl als seine Ehefrau gelten, wenn schon das angegebene Alter auch an seine Mutter denken läßt. Gleichviel, am 1. September des folgenden Jahres geht der verwitwete Herr (Dieser Titel deutet gewiss darauf hin, wie sehr das Ansehen des Lehrerberufs gestiegen ist, wenigstens beim Ortsgeistlichen. Vorher wurde die Bezeichnung „Herr" nur bei Nennung des Schultheißen gebraucht.) -im lateinisch geschriebenen Kirchenbuch: dominus - Stephanus Herbst, Ludimoderator, eine zweite Ehe ein, und zwar mit der ebenfalls verwitweten Margarethe Brandin aus Hochhausen. Nach reichlich drei Jahren stirbt Margarethe Herbstin, die Ehefrau des Herrn Schulmeisters Stephan Herbst, am 8. Januar 1683.
Nicht lange nach diesem Schicksalsschlag rückt jener Zeitpunkt heran, wo die beiden Jahresrechnungen aufhören, das wohlbekannte Bild der Herbstschen Handschrift zu bieten, ja, wo sie überhaupt nicht mehr als vom Lehrer geschrieben gekennzeichnet werden. Das war 1682/83 zum ersten Mal der Fall, sowohl bei der Burgermeisterrechnung wie bei der Heiligenrechnung. Nach ihrer recht geschäftsmäßigen Aufmachung und Schrift wurden die Jahresrechnungen nunmehr auf dem Amt in Hardheim angefertigt. Just von da an bringen sie zwar Jahr für Jahr Ausgaben für den Schulmeister und bezeugen dadurch seine Anwesenheit im Dorfe, aber sie nennen ihn nicht mehr beim Namen.
Infolgedessen beginnen uns Heutige, die späten Durchstöberer der alten Papiere, allmählich Zweifel zu beschleichen, bezüglich der Person, des Empfängers, denn das läuft so ein gutes Dutzend Jahre dahin. Erst anfangs 1695 klärt uns das Kirchenbuch darüber auf, dass hinter dem nur schematisch angegebenen Schulmeister immer noch der alte zu suchen ist. In einem Eintrag vom 14. Februar verzeichnet es den Ludirector Stephan Herbst als einen der zwei Trauzeugen bei der Hochzeit des von auswärts kommenden verwitweten Wagners oder Schreiners Johann Herman mit der ledigen Ottilia Schmittin aus Alten (Altheim), Diözese Mainz. Was mag den sicherlich schon betagten Mann zu dieser Dienstleistung bewogen haben? Geschah es nur um der Vergütung willen, die bei seinem sehr gemessenen Einkommen gewiss willkommen war oder mehr in der Erinnerung daran, dass er vor fast vierzig Jahren selbst aus der Fremde ins Dorf gekommen war?
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Der dramatische Abgang
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Hoffentlich hat Hans Stephan auf dem schwersten Gang seines Lebens, den er noch in diesem Jahr 1695 anzutreten hatte, auch einen freundlichen Beistand gefunden. Ja, es bleibt keine Wahl: Was da in der Bürgermeisterrechnung 1695/ 1696 mitgeteilt wird, kann nur auf ihn bezogen werden: „3 Gulden Seindt bey aufnehmung des Schulmeisters, so nachgehents gefänglich auf Maintz geführt worden, zu weinkauf aufgegangen." Der Sinn dieser Notiz kann doch nur folgender sein: Zu Beginn des Rechnungsjahres, also um Petri Cathedra 1695 herum, wurde in herkömmlicher Form der jährliche Anstellungsvertrag mit Hans Stephan Herbst erneuert. Dann ist ihm in den folgenden Monaten (Eine nachträgliche Durchsicht des Heftes „Gerichtlichß Höpffinger Dorffs Prothocollum", geführt von 1673 bis 1825, bestätigt die vorausgegangenen Darlegungen in vollem Umfang. Die Einträge über die Vorgänge am Ortsgericht zwischen dem 10. Januar 1673 und dem 13. Oktober 1695 stammen ausnahmslos und unverkennbar von der Hand des Hans Stephan Herbst. Seine Verhaftung kann erst nach dem letztgenannten Datum erfolgt sein.) jener uns unbekannt bleibende Gesetzesverstoß unterlaufen, der die Obrigkeit veranlasste, in der angegebenen Weise gegen ihn einzuschreiten. Seltsam erscheint es, dass ein würzburgischer Schulmeister in ein Gefängnis des Kurerzbistums Mainz eingeliefert wurde. Im Kirchenbuch ist keine Angabe über den Tod des Hans Stephan Herbst zu finden.
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Nachkommen des Hans Stephan Herbst in Höpfingen
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Bei seinem Abgang ließ unser Schulmeister Nachkommen im Dorf zurück. Sein gleichnamiger Sohn, seit 1662, wie uns bekannt, in Höpfingen verheiratet und das Hafnerhandwerk ausübend, war zwar 1694 gestorben. Aber er hatte in seinem Sohn Hans Thoma einen Nachfolger gefunden, auch im Beruf. Hans Thoma besaß das Gemeinderecht und bewohnte hinter der Kirche ein von seinem Vater gekauftes Haus. Außerdem lebten noch seine unverheirateten Schwestern Anna, Katharina und Maria. Alle vier verfügten über Grundbesitz. Das Geschlecht Herbst blühte bis zum Ende des 18. Jahrhunderts in Höpfingen. Der letzte Vertreter, Josef Herbst, starb 1799. Sein Sohn Johann Stephan wurde Priester im Prämonstratenserkloster Oberzell bei Würzburg. Seine Tochter Maria Anna Herbstin verheiratete sich 1782 in zweiter Ehe mit dem aus Rüdental zugezogenen Michael Greulich. In ihren Nachkommen lebt das mit dem Schulmeister Hans Stephan Herbst ins Dorf gekommene biologische Erbgut bis heute fort. Hans Stephan Herbst ist, wie bereits angedeutet, von weither nach Höpfingen gekommen. Wie das vermittelt wurde, bleibt unbekannt. Aber über seine Herkunft besitzen wir durch ein bischöfliches Mahn- und Schutzschreiben eine ausführliche Nachricht. Hans Stephan hat es persönlich in das Dorfbuch 1618/1808 eingetragen. Hier der Wortlaut.
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Herkunft des Schulmeisters Hans Stephan Herbst
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Urkundt Johann Stephan Herbst belangente. Johann Philipp von Gottes Gnaden, Erzbischof zu Mainz und Kurfürst, Bischof zu Würzburg und Worms und Herzog zu Franken. Unseren Gruß zuvor fester Liebe und Treue. Uns hat Stephan Herbst zu Höpffingen untertänigst zu vernehmen gegeben, wie daß er sich im verlittenen Kriegstrubel in Graz in der Steiermark bei dem Freiherrn von Herberstein zu Stubenberg eine Zeitlang in Diensten aufgehalten, auch daselbst sich verheiratet, nachgehends aber in die 13 Jahre zu Salzburg in der Stadtguardi (Stadtwache) als ein Soldat gedient und mittler (während) dieser Zeit drei Kinder ehlich erzielt (habe), unter welchen einer, des Häfnerhandwerks, sich zu benanntem Höpffingen verheiratet und häuslich niedergesetzt. Dieweil nun der Geburtsbrief von ihm erfordert werden wollte, er aber wegen Weite des Weges und schwerer Unkosten solchen beizubringen nicht vermöchte, deswegen wollte er untertänigst gebeten haben, den Befehl ergehen zu lassen, damit er inskünftig von der Gemeinde allda möchte geduldet und passiert werden. Da nun besagter Supplikant (Bittsteller) Stephan Herbst eine glaubhafte Urkunde für sein Verehelichung zu obengenanntem Stubenberg produziert und vorgewiesen hat, so ist es unser gnädigster Befehl, daß Ihr (gewiß der Amtsverweser in Hardtheim) für diesen Fall der erwähnten Gemeinde zu besagtem Höpffingen bedeutet, daß selbige den Sohn des Supplicanten wegen Beibringung seines Geburtsbriefes hinfür unangefochten und inskünftig ohne jede Ein- und Widerrede in der Gemeinde passieren lassen sollt. Hieran geschieht, was unser gnädigster Wille ist. Wir verbleiben Euch anbei mit Gnaden gewogen. Datum in unserer Stadt Würzburg, den 13. Juni Anno 1671.
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Georg Heinrich Stein 1696-1699
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Im Jahr nach Hans Stephan Herbsts dramatischem Abgang erhielt Höpfingen einen weiteren Lehrer. 6 Gulden 48 Kreuzer wurden den Bauern, „von dem Schulmeister zu Hedingen abzuholen", für Fuhrlohn bezahlt (BMR1696/97). Der Name dieses Schulmeisters ist in Höpfingen nicht zu ermitteln. Im Heimatbuch von Hettingen aus dem Jahre 1974 ist jedoch auf der Seite 228 der Name des Schullehrers, der nach Höpfingen geht, vermerkt: "Georg Heinrich Stein. Nach drei Jahren verließ er das Dorf wieder, mit einem Attestato (Zeugnis) des Rektors zu Hartheimb versehen. Sein Nachfolger stand schon bereit."
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