Der erste Lehrer
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Franz Joseph Pfeiffer 1806-1823

Ägid Kasimirs Nachfolger, Franz Joseph Pfeiffer, 1774 in Zimmern bei Schlierstadt geboren, ist einer der acht Ururgroßväter des Chronisten (Heimatforscher Heinrich Sauer). Als er seinen Dienst in Höpfingen antrat, hatte sich die politische Landkarte in Süd- und Westdeutschland grundlegend geändert. Um uns auf unseren Heimatstrich zu beschränken: Die hierzulande seit vielen Jahrhunderten bestehende Krummstabsherrschaft der Kurerzbischöfe von Mainz und der Fürstbischöfe von Würzburg war durch ein Reichsgesetz beseitigt worden, weil dies das immer mächtiger und eroberungslustiger werdende revolutionäre Frankreich zu den Bedingungen eines - freilich nur recht vorläufigen - Friedensschlusses gemacht hatte. Statt dessen hatte man in dem Raum zwischen dem nördlichen Kraichgau und der Tauber einige Kleinstaaten zurechtgeschustert und diese weltlichen Herren zugeteilt, denen auf dem von den Franzosen annektierten linken Rheinufer Gebiete verloren gegangen waren. Über Höpfingen gebot seit 1802 von der Residenzstadt Amorbach her der aus der Pfalz vertriebene Fürst von Leiningen. Aber kaum angetreten, verlor dieser seine Herrschaft samt Staatsgebiet und Untertanen - dem unerbittlichen Willen des Diktators Napoleon entsprechend - an den Großherzog von Baden in Karlsruhe. Dies war im Jahre 1806, just in dem Jahre, da Franz Joseph Pfeiffer sich in unserem Dorfe festsetzte. Ist er noch durch Leiningen eingewiesen worden oder schon durch die neuen groß-herzoglichen Beamten? Soviel ist gewiss, die Anstellung eines Lehrers geschah, auch auf dem flachen Lande, schon längst nicht mehr nur von einem Jahr zum anderen und war keine reine Gemeindeangelegenheit mehr.

Der Anfang der Dreißiger stehende junge Mann ist offenbar sehr rasch heimisch geworden. In der 1784 geborenen Maria Helena Sauer von hier fand er seine Lebensgefährtin. Am 1. Januar 1807 wurde Hochzeit gefeiert. Am 26. August des gleichen Jahres war das erste Kind da. Ihm folgten neun weitere. Die zwei Buben wurden Lehrer. Joseph Karl ist 1846 als Hauptlehrer in Erfeld nachzuweisen. Der Name des Franz Eduard findet sich 1848 in der Liste der Hardheimer Bürgerwehrmänner verzeichnet. Von den sieben groß gewordenen Mädchen verheirateten sich vier mit Lehrern. Die kulturell sich am gewichtigsten auswirkende Wahl traf Philippine Helene, als sie sich 1847 für den Lehrer Johann Anton Steinbach entschied. Durch ihn wurde sie in Lengenrieden und Grünsfeld die Mutter zweier hochbegabter und sehr erfolgreicher Kapellmeister und beachtlicher Komponisten, von denen der ältere Emil (+ 1919) als Wagnerdirigent und der jüngere Fritz (+ 1916) als Brahmsdirigent zu gesamtdeutscher, ja europäischer (1893 dirigierte Emil am international bekannten Covent-Garden-Opernhaus in London) Berühmtheit gelangte.

Die Tochter Rosa Maria, geboren 1808, der zweite Spross der Pfeifferschen Familie, blieb im Dorf. Sie geriet sehr früh in ein leidenschaftliches Verhältnis mit Franz Eustach, geboren 1809, dem einzigen Sohn des wohlhabenden Bauern Johann Josef Eiermann, vor dessen ehemaligem Wohnhaus in der Kirchengasse 23 (Anwesen Karl Fürst) sich noch heute der von ihm gestiftete Nothelfer-Bildstock erhebt. Die Beziehung blieb nicht ohne Folgen. An den Tag kam die Pein-lichkeit in der zweiten Hälfte des Jahres 1829, ausgerechnet jenes Jahres, an dessen Anfang Johann Josef zunächst Vogtverwalter und dann wirklicher Vogt („Vogt" war nach südbadischem Muster zwischen 1810 und 1832 die amtliche Bezeichnung für den Ortsvorsteher) geworden war. Dass er angesichts der „Schann", in die ihn sein Sohn gebracht hatte, von seinem Amt alsbald zurücktrat, war damals selbstverständlich. Es mag ihm nicht leicht gefallen sein; war er doch noch nicht einmal zwölf Monate Vogt gewesen. Die Angelegenheit des Liebespaares indessen ging gut aus. Als der junge Vater mit 21 Jahren die Volljährigkeit erreicht hatte, wurde Hochzeit gehalten. Franz Eustach Eiermann spielte in der Folge jahrzehntelang eine bedeutende Rolle im Gemeindeleben. Er^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^ wurde nach dem Ableben des Hauptlehrers Steinbrenner 1853 der erste aus dem Dorf stammende Ratschreiber und bekleidete dreimal das Amt des Bürgermeisters. Er war Bezirksrat im Amt Wertheim, zu dem Höpfingen damals gehörte, und führte lange Jahre hindurch die Kirchenkasse. Seine Frau, sein „Rösle", feierte mit ihm goldene Hochzeit. Sie starb 1884 als das vielgeliebte „Fraale" der Mutter des Chronisten. Doch kehren wir nun von den Kindern und ihrem Anhang zurück zum Vater. Franz Joseph Pfeiffer war, was wir so über ihn erfahren - bei dem reichlicheren Fluß der Quellen -, ein recht vielseitiger, unternehmungslustiger und anstelliger Mann. In den fünf, sechs ersten Jahren befasste er sich mit der Ergänzung des Lager- und Schatzungsbuches von 1790. Er vermaß die bisher nur dem Steuerwert nach verzeichneten Wohngebäude und trug die Ergebnisse ein. Manche, die bisher nicht erfasst waren, trug er zum ersten Mal ein, so das Pfarrhaus, das Schulhaus, das ehemalige Mainzer Hofhaus, die Ziegelhütte und die vier Wohnstätten des Schlempertshofes. Gleichzeitig bemühte er sich um eine Aufbesserung seines Einkommens. 1809 beantragte er - gut unterrichtet über eine im Regierungsblatt des Vorjahres veröffentlichte Anordnung - bei der großherzoglichen Landvogtei in Miltenberg (Die vormals mainzischen Ämter Amorbach und Miltenberg gehörten 1806 bis 1810 zu Baden, gelangten dann auf dem Wege des Tausches an Hessen und erst 1816 an Bayern.), ihn zum Protokollanten bei Viehkäufen zu bestellen. „Dieser Verdienst", so führte er aus, „welcher meinem Schulamte nicht nachteilig wird, wollte ich als eine Zulage oder Belohnung der Industrie-, Sonntags- und Realschule einsweilen, bis nach weiterer Bestimmung, ansehen, und da ich eine 150 Kinder volle Schule zu bearbeiten habe, mein Dienst sich kaum auf 250 Gulden erstreckt, wovon 25 Gulden bei der Länderteilung von seiten Würzburgs verloren gingen."

Aber so große Hoffnung sich Franz Joseph gemacht haben mag, es wurde nichts daraus. Das Fürstlich Leiningische Amt in Hardheim, von dem die Miltenberger Landvogtei eine Beurteilung erbeten hatte, gab folgende abschlägige Antwort: "Der Höpfinger Schullehrer müsse den ganzen Tag über in der Schule zubringen, indem er sich bei seiner zahlreichen Jugend kaum anderen Geschäften widmen könne. Jede Stund und Tag aber fielen von den befraglichen Geschäften (der Protokollierung von Viehkäufen) an, und so müßte der Schullehrer die Schule jedesmal verlassen und in dieser, wenn auch nur für kurze Zeit, Unordnung entstehen. Die befragliche Beschäftigung sei in jedem Betracht mit dem Lehrerdienst nicht zu vereinbaren, und der supplikantische (bittstellende) Schullehrer Pfeiffer sei um so mehr abzuweisen, als dessen Schulstelle nicht schlecht sei und hinlängliche Subsistenz (Lebensunterhalt) gewähre."



Eine Gehaltsaufbesserung

Das letztere traf gewiss nicht zu. Und darum ist es auch noch von heute aus zu begrüßen, dass er 1815 mehr Glück hatte mit seinem Gesuch um eine Besoldungszulage. Zuständig war seit dem Gebietstausch von 1810 nicht mehr die Landvogtei Miltenberg, sondern das Kreisdirektorium in Wertheim. Dieses trat wegen Pfeiffers Eingabe in Verbindung mit dem Amte Walldürn, zu dem Höpfingen im Jahre zuvor geschlagen worden war. In dieser Zeit, wo der Staat das kirchliche Vermögen verwaltete, stellte sich als Ergebnis heraus, dass der Höpfinger Heilige, das ist der Kirchenfonds, dereinen nicht ganz unbedeutenden jährlichen Überschuss erzielte und dessen Kapitalstock auf 8900 Gulden angewachsen war, dem Bittsteller, neben den seit jeher fälligen acht Gulden, hinfort einen zusätzlichen Jahresbetrag von 25 Gulden auszuzahlen hatte. Im Grunde bedeutete das freilich nichts weiter als den Ausgleich für den Wegfall der Wechterswinkler Gefalle, (Das Zisterzienserinnenkloster Wechterswinkel (bei Neustadt a. d. Saale in Unterfranken) wurde 1592 von Bischof Julius von Mespelbrunn mit Zustimmung der Kurie aufgehoben. Die Überschüsse seines Vermögens dienten zur Unterstützung bedürftiger Pfarreien und Schulen der Würzburger Diözese. Höpfingen war nach dem Tode des letzten Fürstbisehofs (1806) davon losgelöst worden und blieb bis zur Errichtung des Erzbistums Freiburg dem Generalvikariat Bruchsal des Bistums Speyer zugeteilt.) die der Höpfinger Schulstelle zugeflossen waren, solange sie zur Würzhurger Diözese gehört hatte.



Der missgönnte Steuererheberposten

Ein Aktenvorgang aus dem Jahre 1817 vermittelt einen interessanten Einblick in jenes bekannte Menschliche, Allzumenschliche, das auch im Leben des alten Dorfes seine Rolle spielte, sowie in die vielseitige, fast ist man versucht zu sagen, allzu vielseitige, Betätigung unseres Schullehrers. Damals beschwerte sich die Gemeindeverwaltung über Franz Joseph Pfeiffer und ersuchte das Amt in Walldürn, diesen zum regelmäßigen Schulhalten anzuweisen. In dessen schriftlicher Stellungnahme gegenüber dem Kreisdirektorium in Wertheim heißt es: Der dem Schullehrer Pfeiffer gemachte Vorwurf, dass er seine Schule nicht gehörig besorge, möge zum Teil begründet sein, zum Teil möchte ihm aber auch einige Missgunst zugrunde liegen, welche die Nebenstellen, die der Schullehrer bekleidet, besonders aber die Steuererheberei, (Die Steuererheberei scheint seit 1810 aufgrund der Badischen Genieindeordnung grundlegend geändert zu haben. Bis dahin war die Steuer eine Holschuld gewesen. Sie wurde von den zwei jährlich wechselnden Bürgermeistern eingetrieben, in dem sie von Haus zu Haus gingen - darum hießen sie auch Eintreiber - und in monatlichen Beträgen an das Amt ablieferten. Nun wurde dieses doppelt besetzte Gemeindeamt abgeschafft und die damit verbundenen Aufgaben geteilt. Was die Bürgermeister bisher für die Gemeinde getan hatten (Vermögensverwaltung, Kontrolle der Einnahmen und Ausgaben, Stellung der Jahresrechnung), wurde Sache des Rentmeisters, den es bis dahin in der Gemeindeverwaltung nicht gegeben hatte. Mit der Steuererhebung betraute die Obrigkeit eine geeignete private Person, in unserem Falle den Schullehrer. Aber er trieb die Steuer nicht mehr ein. Vielmehr hatten die Steuerpflichtigen in seiner Schreibstube zu zahlen. Die Steuer war zu einer Bringschuld geworden. Steuererheber und Rentmeister wurden an den Einnahmen gewiss mit einem kleinen Prozentsatz beteiligt.) demselben zuzieht. Es wäre freilich zu wünschen, daß es nirgendwo sein möchte, einen Schullehrer zum Steuererheber zu ernennen, allein, wo es an anderen tauglichen Subjekten fehlt, ist dies einmal nicht zu ändern. Auch ist man überzeugt, daß Schullehrer Pfeiffer, der ein fähiger und gewandter Mann ist, die Geschäfte, die ihm die Steuererheberei verursacht, spielend in den Nebenstunden verrichten kann, welche ihm der Schulunterricht übrigläßt, und daß mithin dieser unter jenen nicht zu leiden braucht."



Das unerlaubte Jagdgehen

Was dem Schulunterricht weit nachteiliger sein mochte und was man eben darum diesseits (das ist von seiten des Bezirksamtes) weit missfälliger aufgenommen hat, ist ein anderer Umstand, von welchem die Beschwerdevorstellung schweigt, nämlich der, dass der Schullehrer, wie man unlängst zu vernehmen hatte, teil an einem Jagdbestand (Jagdpacht) genommen hat. Wenn derselbe dieser Leidenschaft frönt, so wird ihm dies weit mehr Zeit rauben als die Steuererheberei, und die Schule wird unter der Jagd hauptsächlich auch aus dem Grunde leiden, weil diese ihn von Haus entfernt, was bei der Steuererheberei der Fall nicht ist.

Klar, dass ein strenger Verweis erfolgte. Das Jagdlaufen wurde dem Schullehrer unter Hinweis auf die Ministerialverordnung vom 18. Juli 1815 strikt untersagt, die gewissenhafte Versehung seines Schuldienstes ans Herz gelegt.

Franz Joseph Pfeiffer starb am 22. Oktober 1823 im Alter von 49 Jahren. Er erlag den Folgen einer Leberverhärtung, wie das Kirchenbuch vermerkt. Vogt Anton Matthes Schell führt ihn in seiner Todesmeldung an das Bezirksamt Walldürn auf als Schullehrer, Gerichtsschreiber, Akzisor und Steuererheber; er hätte, um die Reihe vollzumachen, noch Mesner, Glöckner und Organist dazusetzen können.

Die neununddreißigjährige Witwe stand da mit zehn Kindern im Alter zwischen nicht ganz drei Wochen und sechzehn Jahren, unversorgt. Auf ihre dringende Bitte um Unterstützung und die von ihr vorgetragenen und vom Walldürner Amt bestätigten traurigen Verhältnisse, hatte die oberste Behörde, das Hohe Ministerium des Innern, katholische Kirchensektion, nur die dürftige Antwort, „daß die Witwe mit ihren Kindern bestmöglichst aus Lokal-Stiftungsmitteln und von der Gemeinde zu unterstützen sei". Die tatkräftige Frau wehrte sich ihrer und ihrer Kinder Haut, und es kam zu Streitigkeiten zwischen ihr und dem Nachfolger ihres Mannes wegen der Schuleinkünfte.



Johann Michael Beck 1824-1826

Schon ein Präzeptor (Hilfs- oder Unterlehrer) da?
Die erledigte Schulstelle wurde auf Weisung des Kreisdirektoriums Wertheim zunächst provisorisch verwaltet. Vielleicht geschah dies durch Anton Scherer aus Bretzingen, der im Familienbuch von 1782 unter der Rubrik „Das gemeine Schulhaus" als Bewohner aufgeführt wird. Er verheiratete sich 1825 mit Maria Anna Seufert, einer Tochter des Bäckers Franz Martin Seufert und der Theresia, geborene Linkin, und starb hier am 21. März 1855. Wenn dies zutrifft, so wäre anzunehmen, dass er hinterher jahrelang als Präzeptor Verwendung gefunden hätte. Freilich bliebe dann immer noch ungeklärt, wie und von wem er angestellt wurde und woher die Mittel zu seiner Besoldung kamen.



Wie die Anstellung vor sich ging

Am 12. Juni 1824 zog der neue Schulstelle-Inhaber auf: Johann Michael Beck, 1799 in Freudenberg a. M. geboren, unverheiratet, doch schon verlobt mit Christina Himmelstein, einer Tochter des Sinsheimer Bürgers und Seilers Adam Himmelstein, und willens, sich in Höpfingen das Ortsbürgerrecht zu erwerben, um baldmöglichst heiraten zu können. Bei der Einweisung des Johann Michael Beck erfahren wir zum ersten Mal genauer, wie die Anstellung des Lehrers vor sich ging. Das Recht der Präsentation, d. h. das Recht, den Kandidaten für die freigewordene Lehrerstelle vorzuschlagen, lag bei der Grundherrschaft Leiningen. Deren beschlussfassendes Organ, die Geheime Konferenz, benannte nun im April 1824 den Obengenannten als ausgesuchten Bewerber. Freilich wollte sie diesem zur Bedingung machen, von seinem Gehalt einen Teil an die Pfeiffersche Witwe abzuzweigen. Das großherzogliche Ministerium des Innern, katholische Kirchensektion, erteilte zwar der ergangenen Präsentation die Staatsgenehmigung, lehnte jedoch die an Beck gestellte Zumutung als mit den bestehenden Gesetzen unvereinbar, rundweg ab.



Baldiger Abschied

Johann Michael Beck scheint an seinem Schuldienst in Höpfingen nicht viel Freude erlebt zu haben. Die Reibereien mit Maria Helena Pfeiffer, der in den traurigsten Verhältnissen lebenden Witwe des Vorgängers, scheinen auf die Dauer doch zu aufregend gewesen zu sein. Jedenfalls blieb Beck nicht viel länger als zwei Jahre. Das letzte, was sich von ihm erhalten hat, ist eine Quittung wegen des Läutens des Zügenglöckleins vom 25. April 1825.



Letzter Eintrag in das alte Gerichtsprotokollbuch

Anzumerken wäre noch Folgendes: Gerichtsschreiber Beck hat am 1. März 1825 den letzten Eintrag getätigt in das Heft „Gerichtlichß Höpffinger Dorffs Prothocollum", das am 10. Januar 1673 unter Schultheiß Lorenz Sauer von dem uns wohlbekannten Hans Stephan Herbst angelegt worden war und in dem sich anderthalb Jahrhunderte lang die für uns Nachgeborene zum Teil recht interessanten Vorgänge am hiesigen Ortsgericht verzeichnet finden.



Joseph Michal Steinbrenner 1826 - 1853

Anstellung
Mit Joseph Michael Steinbrenner gelangte eine Lehrkraft nach Höpfingen, der ein reichlich viertelhundertjähriges Wirken beschieden sein sollte. Die Anstellung geschah in derselben Weise wie beim Vorgänger: also Präsentation durch die Geheime Konferenz des als Grundherrn für unser Dorf zuständigen Fürsten von Leiningen in Amorbach und nachfolgend die Staatsgenehmigung durch das großherzogliche Innenministerium in Karlsruhe. Daraufhin wandte sich das Kreisdirektorium in Wertheim an das Dekanat Walldürn zu Höpfingen, d. h. an Dekan Franz Andreas Frank, der von 1824 bis 1833 hiesiger Pfarrer war, und ersuchte diesen, den bisher an der Schulstelle in Neubrunn - heute: Ernsttal - tätigen Josef Michael Steinbrenner von seiner Ernennung in Kenntnis zu setzen und ihm seinen Dienst nebst dem dazugehörigen Einkommen anzuweisen. Der Dienstantritt erfolgte am 3. Oktober 1826.



Herkunft und Familie

Steinbrenner erblickte in Allfeld im Schefflenztal 1796 das Licht der Welt. Er hatte sich 1824 zu Billigheim mit der 25-jährigen Regina Frey aus Sulzbach ehelich verbunden und brachte von Ernsttal ein anderthalbjähriges Töchterchen nach Höpfingen mit. Bis 1841 wurden dem Ehepaar weitere sieben Kinder geboren. Die Steinbrenner waren eine geistig aufstrebende Familie. Im Oktober 1853, dem Todesjahr seines Vaters, ließ sich der 20jährige Sohn Adolf als Student der Rechtswissenschaft an der Universität Heidelberg immatrikulieren.



Der Gerichtschreiber wird Ratschreiber

Wie schon dargetan, wurde mit dem Jahr 1825 das Protokollieren der Vorgänge beim Höpfinger Ortsgericht endgültig aufgegeben. Trotzdem nannte sich Steinbrenner bei seiner schriftlichen Tätigkeit für die Gemeinde weiterhin Gerichtschreiber, wie auch das Ortsgericht, das sich mit gerichtlichen Dingen wahrscheinlich überhaupt nicht mehr befasste, seinen Namen behielt. Aber diese sinnentleerten Bezeichnungen sollten keine lange Dauer mehr haben. Durch die Badische Gemeindeordnung vom 31. Dezember 1831 wurden sie abgeschafft und durch neuartige, bis dahin in unserem Dorf ungebräuchliche ersetzt. Der Gerichtschreiber Steinbrenner verwandelte sich in den Ratschreiber Steinbrenner, aus den Gerichtspersonen oder Gerichtsverwandten wurden Gemeinderäte. Der Ortsvorstand - um das noch anzumerken - der seit 1810 auf den Namen „Vogt" hörte, war nunmehr mit Herr Bürgermeister anzureden und gelangte durch die Wahl der Ortsbürger in sein Amt. (Die erste geheime Bürgermeisterwahl in Höpfingen fand am 29. Oktober 1832 statt. Sie fiel auf Franz Anton Sauer, der seit 1829 Vogt war und von nun an bis 1838 als Bürgermeister an der Spitze der Gemeinde stand.)



Der Ratschreiberdienst geht an einen Höpfinger

Steinbrenner blieb bis zu seinem Lebensende (1853) Ratschreiber. Nachfolger in diesem Dienst allerdings wurde nicht der in die Schulstelle nachrückende Kollege, sondern ein Höpfinger Bürger, der auf die Mitte der vierzig zugehende gewesene Bürgermeister Franz Eustach Eiermann. Er ist uns schon als Ehemann der zweiten Tochter des Franz Joseph Pfeiffer begegnet, bei dem er zur Schule gegangen war und von dem er dabei offensichtlich eine so gründliche Ausbildung erhalten hatte, dass er sich den anspruchsvollen Posten zutrauen konnte. Der Übergang des seit alters vom jeweiligen Lehrer versehenen Gerichts- und nunmehrigen Ratschreiberdienstes an einen Einheimischen kann, wenn man so will, als ein Akt der Emanzipation in der Entwicklung des Dorfes betrachtet werden. Seit Franz Eustach Eiermann ist die Ratschreiberstelle immer von Höpfingern verwaltet worden.



Ein neues Schulhaus

Als ein echter Fortschritt für die Schule im besonderen wie für die Gemeinde im Ganzen erwies sich der Beschluss, an der Stelle des niederzulegenden Schulhauses von 1605 ein größeres zweistöckiges zu errichten. Mit seiner Fertigstellung wurde ein dreifaches Ziel erreicht: im ersten Stock, in den man auf einer großen Freitreppe gelangte, standen - und das war die Hauptsache! - zwei Schulzimmer zur Verfügung, in denen nun von zwei Lehrern, dem Inhaber der Schulstelle und einem Präzeptor oder Unterlehrer, gleichzeitig Unterricht erteilt werden konnte, was bei der auf über 170 angewachsenen Schülerzahl unumgänglich nötig geworden war. Hinter einem der Schulzimmer war eine Kammer eingerichtet, worin der Unterlehrer eine, wenn auch unzulängliche Unterkunft, finden konnte. Im zweiten Stock, gegen die Gärten hinaus, erhielten Steinbrenner und die Seinen eine bequeme Wohnung, dazu einen Keller und einen Stall im Erdgeschoß und ein kleines Ökonomiegebäude hinter dem Haus. Ebenfalls im zweiten Stock, gegen den Hof hinaus, bezog die Gemeindeverwaltung eine geräumige Gerichtsstube zur Erledigung ihrer Geschäfte und zur Abhaltung von Bürgerversammlungen. In den Genuss dieser Errungenschaften kamen die Höpfinger und ihre Lehrersfamilie seit dem Spätherbst 1834.



Das neue Schulhaus von 1834

Der zweite Schulbau von Höpfingen. Er steht an der Stelle des ersten Schulbaus aus dem Jahre 1605, das nur einstöckig war. Das zweite Schulhaus wurde 1834 erbaut und 1969 für den Pfarrheimneubau abgerissen.



Das Schulgesetz von 1835


Wie kam es zur Anstellung eines Unterlehrers?

Wenn wir allein den Schulakten des Generallandesarchives Karlsruhe folgen wollten, so hätte es den Anschein, dass die Höpfinger Schule bis in die dreißiger Jahre des letzten Jahrhunderts mit einem einzigen Lehrer besetzt war, damals eben und seit 1826 mit Joseph Michael Steinbrenner. Da erfahren wir recht unvermittelt: Die Sache verhielt sich nicht so. Aber bis dies geklärt werden kann, müssen wir uns ein wenig in Geduld fassen und unsere Aufmerksamkeit einem schulwichtigen Erlass zuwenden, der unter dem Datum des 29. November 1836 von der Regierung des Unterrheinkreises in Mannheim an das Amt Walldürn übersandt wurde. Der Inhalt ist folgender: Entsprechend dem Landesgesetz vom 28. August 1835 über den Aufwand der Volksschule ist die katholische Schule in Höpfingen, welcher Ort 1000 Seelen zählt, darunter im Durchschnitt 180 Schulkinder, in die zweite Klasse gesetzt. Demgemäß sind für zwei Lehrkräfte - wieso plötzlich zwei? - 310 Gulden aufzubringen. Der Hauptlehrer - uns als Joseph Michael Steinbrenner bekannt - hat 175 Gulden Normalgehalt und 17 Gulden Personalgehalt, zusammen 192 Gulden zu beanspruchen. Dazu kommen die freie Wohnung im Schulhaus und die Einnahmen aus dem Schulgeld, das die Eltern für jedes Kind jährlich zu zahlen haben. Dem Unterlehrer - keine Namensnennung, kein Anstellungsdatum! - stehen 135 Gulden zu, davon 45 Gulden als Gehalt und 90 Gulden für Wohnung, Kost, Heizung und Licht. Die Kosten für die Hauptlehrerstelle sind gedeckt durch die Erträge der Schulpfründe. Der Aufwand für den Unterlehrer jedoch muss von der Gemeindekasse getragen werden und erhöht somit deren jährliche Ausgaben um ein Merkliches. Das Schuldgeld wird von 15 auf 30 Kreuzer angehoben. Befreiung davon ist möglich. Für die „Unvermöglichen" hat jedoch die Gemeinde einzuspringen.

Das Schreiben aus Mannheim endigt mit dem Auftrag an Amtmann Ries in Walldürn, die zuständigen Stellen in Höpfingen mit dem Erlass bekanntzumachen und vom Vollzug Meldung zu erstatten. Wie Ries der Weisung nachkam, zeigt der Schlußvermerk vom 15. Dezember 1836: „Obigen Erlaß haben wir dem Pfarramt zu Höpfingen als Schulvorstand zur Verbescheidung der beiden Lehrer abschriftlich mitgeteilt und dem Bürgermeister und dem Obmann (des Bürgerausschusses) heute ablesend bekanntgemacht, wovon wir Anzeige machen." Nun wissen wir es von Amts wegen: Im Jahre 1836 waren in Höpfingen zwei Lehrer tätig, Hauptlehrer Steinbrenner und ein Unterlehrer. Wie um die Unbedeutendheit des letzteren zu unterstreichen, wird er weder seines Namens gewürdigt noch ein Wort über seine Anstellung verloren. War so ein Unterlehrer überhaupt ein richtiger Mensch? Es ist zu vermuten, dass hinter dem Unbenannten der uns schon bekannte Anton Scherer steckt.

Zum 1. Januar 1844 wurde durch amtliche Verfügung Steinbrenners Gehalt auf 200 Gulden erhöht. Da die aus verschiedenen Quellen fließende und in verschiedener Form einkommende Schulpfründe nur einen Geldwert von 192 Gulden 48 Kreuzer einbrachte, musste die Gemeindekasse für die Hauptlehrerbesoldung von nun an im Jahr knapp acht Gulden zuschießen. Die Zahlungen für den Unterlehrer blieben die gleichen wie seit 1836. Die Belastung für die Gemeindekasse erhöhte sich nur geringfügig, von 135 auf 143 Gulden. Joseph Michael Steinbrenner starb am 17. April 1853. Für die Hinterbliebenen war jetzt besser gesorgt als 1823 beim Tod des Franz Joseph Pfeiffer, wenn auch keineswegs üppig. An die Kreisverrechnung des allgemeinen Schullehrerwitwen- und Waisenfonds erging alsbald die amtliche Weisung, Steinbrenners Witwe Regine 50 Gulden und deren drei zwischen elf und siebzehn Jahre alten Söhnen Wilhelm, Rudolf und Leopold jährlich je 10 Gulden auszuzahlen.

Von Steinbrenners Nachkommen behielt vor allem der 1830 geborene Sohn August die Kinder- und Jugendheimat Höpfingen in guter Erinnerung. Noch in seinen älteren Jahren zeichnete er, in Odenheim (Kraichgau) Lehrer geworden, vier Sagen unseres Dorfes auf und veröffentlichte sie 1906 in der Zeitschrift Alemannia.