In der Gründungsurkunde für das Kloster Seligental bei Osterburken, die Konrad von Dürn am 25.11.1236 erstellen lässt, tritt zum ersten Mal ein Höpfinger in einer tatsächlich echten Urkunde als Zeuge auf: Heinrich von Höpfingen oder wie es auf lateinisch in der Urkunde heißt "Heinricus de Hephincheim". Eigentlich meint man jedoch nur "Heinric de Hephicheim" zu lesen. Das liegt daran, dass uns die Schreibkunst des mittelalterlichen Lateins nicht geläufig ist. So ist nämlich hinter dem Namen „Heinric“ das Kürzel für „us“ zu erkennen und über dem ersten „i“ von „Hephincheim“ ist ein langgezogener Strich zu sehen. Dabei handelt es sich um einen sogenannten Nasal-Strich, der nach dem „i“ ein „n“ folgen lässt. So liest sich mit Hilfe dieses Wissens tatsächlich der Name „Heinricus de Hephincheim“. Die Originalurkunde ist übrigens mit etwa 13 x 18 cm nicht besonders groß. Dieser Heinrich von Höpfingen ist vermutlich ein adliger Gefolgsmann des Konrad von Dürn. In den nächsten Jahren taucht er angeblich immer wieder in weiteren Urkunden als Zeuge auf. Später soll er sogar Abt von Amorbach geworden sein. So verdanken wir dieser Gründungsurkunde von Seligental also nicht nur die gesicherte Ersterwähnung unseres Ortes Höpfingen, sondern mit ihr haben wir auch tatsächlich den ersten Höpfinger mit Namen erwähnt.
Staatsarchiv Würzburg: Mainzer Urkunden 5811
Hier der Namenszug des Heinrich von Höpfingen auf lateinisch: "Heinricus de Hephincheim".