18.12.996
Amorbacher Traditionsnotizen
25.11.1236
Massenhochzeit 1764
Baumarkt Hornbach
Geschichte
Ausstellung 2005
Wanderweg 2013
Flieger Erwin Jäke
Trabold - Walldürn
Massenhochzeit 1764

Die Höpfinger Massenhochzeit aus dem Jahre 1764

Nach einem Vortrag von Adalbert Hauck, gehalten bei der Mitgliederversammlung am 17. Januar 2002.

In den Kirchenbüchern von Höpfingen findet sich ein einmaliger Eintrag über ein Ereignis, wie es weder zuvor noch jemals danach in Höpfingen stattgefunden hat. Auch im weiten Umkreis dürfte man solch ein Ereignis vergeblich suchen. Es handelt sich dabei um 45 Eheschließungen, die innerhalb kürzester Zeit im Februar 1764 hier in Höpfingen getätigt wurden.

Vielsagend ist die Überschrift, die den 45 Eheschließungen voransteht:
“Anno 1764 Copulati Sunt Sequentes in Americam Emigrantes ex Speciali Celsißimi Ordinarij Herbipolensis mihi Clementißime Conceßa Licentia.”





Hier die Übersetzung:
"Im Jahre 1764 sind folgende nach Amerika Ausreisende mit besonderer sehr gnädiger Erlaubnis des Würzburger Ordinariats von mir verheiratet worden."

Der Eintrag stammt von Pfarrer Johann Michael Fuchslacher, der seit 1754 die Pfarrstelle in Höpfingen innehatte. Er übernahm damals die gerade neu erbaute Barockkirche in Höpfingen. In den ersten Jahren seiner Amtszeit (ab 1754) hatte er die Kirche noch auszustatten. (Geschichte der Pfarrei Höpfingen, 1982, S. 40 f)
Die Kirche war also im Jahre 1764 sozusagen noch fast nagelneu.
Erstaunlich am Eintrag in das Ehebuch ist, dass die Einträge auf lose Blätter niedergeschrieben und erst später mit anderen Blättern in das Trauungsbuch eingeheftet wurden. Und zwar an falscher Stelle, nämlich im Jahre 1766. Nachweislich handelt es sich aber tatsächlich um die Handschrift von Pfarrer Fuchslacher. An der Echtheit dieser Einträge gibt es keinen Zweifel, wie wir an späterer Stelle auch noch sehen werden.
Zudem ist das Bemerkenswerte am aufgeführten Personenkreis, dass niemand der Frischvermählten aus Höpfingen selbst stammt, sondern zum Großteil (etwa 54 Personen) aus einem Umkreis von 5 bis 30 Kilometer, der Rest jedoch von viel weiter her (bis zu einigen hundert Kilometern) nach Höpfingen zur Eheschließung gekommen sind.
Meist werden als Trauzeugen sowohl Verwandte des Ehepaares, als auch Heiratskandidaten bzw. gerade frisch Vermählte oder Einheimische aus Höpfingen aufgeführt.
In der Überschrift wird ja bereits der Grund für das Erscheinen in Höpfingen erwähnt: „Vermählung mit Auswanderung nach Amerika“.



Die 45 Eheschließungen im Höpfinger Ehebuch:

Dienstag, der 07.02.1764

1. Peter Repp, Schippach oo Maria Katharina Beucher, Vollmersdorf, Mainzer Territorium
Zeugen: Martin Beucher, Vater der Braut & Valentin Linck, Prätor (=Schultheiß) Vollmersdorf



Donnerstag, der 16.02.1764

2. Balthasar Adelmann, Adolescens (= Heranwachsender), Külsheim oo Eva Margaretha Kremer, Uissigheim, Mainzer Territorium
Zeugen: Josef Kremer, Uissigheim & Ägid Bischoff, Höpfingen ( ? = Ägid Kasimir Bischoff; einen Ägid Bischoff gibt es nicht in Höpfingen)

3. Josef Kremer, Juvenis (= Jüngling), Eiersheim oo Maria Sinsendorf, Eiersheim, Mainzer Territorium
Zeugen: Adam Kaufmann, Eiersheim & Georg Kaufmann, Höpfingen (heiratete im Jahre 1743 von Eiersheim nach Höpfingen)

4. Michael Kees, Jüngling, Ewelstad (wo ?) oo Dorothea Kröner, Arnstein (wo ?), Würzburger Territorium
Zeugen: Michael May & Valentin Koch, Schneeberg

5. Michael May, Schneeberg oo Margaretha Seber, Bronberg (wo ?), Mainzer Territorium
Zeugen: Michael Kees & Valentin Koch, Schneeberg

6. Josef Saffri, Heranwachsender, Külsheim oo Eva Walter, Eiersheim, Mainzer Territorium
Zeugen: Josef Eckert & Adam Weis, Eiersheim

7. Johann Adelmann, Heranwachsender, Külsheim oo Anna Maria Weis, Eiersheim
Zeugen: Adam Weis & Josef Krug, Eiersheim



Freitag, der 17.02.1764

8. Jakob Hornig, Jüngling, Gamburg oo Elisabeth Rüttling, Eiersheim, Mainzer Territorium
Zeugen: Peter Hornig & Georg Kaufmann, Gamburg

9. Valentin Schäffer, Ebenheid oo Susanna Neuberger, Ebenheid, Würzburger Territorium
Zeugen: Michael Schäffer & Peter Repp, Glashofen

10. Michael Frid, Jüngling, Thelheim (wo ?) oo Barbara Schaffner, Geißelhof (wo ?)
Zeugen: Josef Schlötterle & Josef Bischoff, Höpfingen (= Lehrer in Höpfingen, Vater des Ägid Kasimir Bischoff)

11. Josef Förtig, Neudorff (wo ?) oo Maria Eva Leiblein, Walldürn, Mainzer Territorium
Zeugen: Georg Kaufmann & Burkhard Gauckel, Bürger in Walldürn

12. Johann Adam Bechtold, Freudenberg oo Margaretha Höhn, Schippach
Zeugen: Michael Höhn & Kaspar Bechtold (Eltern)
Selig S. 212 (21)

Samstag, der 18.02.1764

13. Johann Rubenschon, Hirschhorn oo Barbara Schmitt, Großheubach, Mainzer Territorium
Zeugen: Leonhard Schmitt & Konrad Kühl, Großheubach

14. Georg Bauer, Großheubach oo Barbara Zoller, Miltenberg
Zeugen: Leonhard Schmitt & Konrad Kühl, Großheubach

15. Philipp Hock, Röllbach oo Maria Zoller, Haibach/Unterfranken, Mainzer Territorium
Zeugen: Paul Hock, Amorbach & Johann Nunnenmacher, Röllbach
Selig S. 225 (120)

16. Johann Hildenbrand, Sandberg/Rhön oo Barbara Buchner, Sandberg/Rhön
Zeugen: Frederik Hildenbrand & Jakob Buchner, Sandberg/Rhön
Selig S. 225 (117)

17. Josef Horn, Gissigheim oo Maria Agatha Muhling, Weikerstetten
Zeugen: Josef Muhling & Ägid Bischof, Weikerstetten



Sonntag, der 19.02.1764

18. Johann Mechler, Schlossingen (=Schlossau) oo Maria Eva Volck, Schlossau, Mainzer Territorium
Zeugen: Godefried Mechler & Valentin Grim, Schlossau

19. Paul Schaffner, Regiscurianus ad Tuberum (= Königshofen an der Tauber) oo Magdalena Götz, Königshofen
Zeugen: Michael Götz, Königshofen & Peter Schaffner, Königshofen

20. Valentin Koch, Schneeberg oo Regina Seber, Bronberg (wo ?)
Zeugen: Michael May & Michael Kees, Schneeberg

21. Valentin Franck, Heranwachsender, Hettingen oo Barbara Volck, Hettingen
Zeugen: Michael Knörtzer & Georg Müller, Hettingen

22. Michael Knörtzer, Heranwachsender, Hettingen oo Maria Volck, Hettingen
Zeugen: Josef Volck & Valentin Müller, Hettingen

23. Georg Müller, Heranwachsender, Hettingen oo Elisabeth Knörtzer, Hettingen
Zeugen: Michael Knörtzer & Valentin Frank, Hettingen

24. Josef Volck, Jüngling, Hettingen oo Agatha Franck, Hettingen
Zeugen: Georg Müller & Michael Knörtzer, Hettingen



Montag, der 20.02.1764

25. Peter Kunzenmann, Heranwachsender, Jungersleben (wo ?) oo Maria Christina Ulrich, Kleinochsenfurt
Zeugen: Franz Kröner, Würzburg & Kasimir Bischoff, Höpfingen

26. Josef Kröner, Heranwachsender, Würzburg oo Maria Susanna Ulrich, Kleinochsenfurt
Zeugen: Peter Kunzenmann & Kasimir Bischoff, Höpfingen

27. Josef Stumpff, Heranwachsender, Uissigheim oo Apollonia Zegner, Uissigheim
Zeugen: Sebastian Kremer, Uissigheim & Ägid Bischoff, Höpfingen

28. Sebastian Kremer, Jüngling, Uissigheim oo Maria Eva Rüttling, Eiersheim
Zeugen: Peter Hornig & Johann Kaufmann, Eiersheim

29. Josef Neuberger, Eichenbühl oo Regina Repp, Schippach
Zeugen: Josef Bischoff & Kasmir Bischoff, Höpfingen

30. Georg Altmann, Heranwachsender, Heckfeld oo Veronika Röser, Gerlachsheim
Zeugen: Michael Hollerbach, Lauda & Martin Altmann, Heckfeld



Dienstag, der 21.02.1764

31. Georg Litter, Neugetaufter, Sulensis (= Suhl ?), Sachsen oo Christina Popp, Grünfeld
Zeugen: Johann Popp & Bartholomäus Segner, Kirchheim (wo ?)

32. Benedikt Allbert, Neugetaufter, Sachsen-Weimar oo Dorothea Segner, Kirchheim
Zeugen: Johann Popp & Bartholomäus Segner, Kirchheim

33. Franz Zorn, Schneeberg oo Apollonia Gauckel, Rippberg
Zeugen: Michael May & Valentin Koch, Schneeberg

34. Georg Gauckel, Schneeberg oo Margaretha May, Schneeberg
Zeugen: Michael May & Valentin Koch, Schneeberg
Selig S. 220 (86)

35. Anton Ackermann, Mudau oo Kunigunde Kirschner, Mudau
Zeugen: Josef Mechler & Franz Kirschner, Mudau



Mittwoch, der 22.02.1764

36. Pancratius Phirsch, ex Palatina Superiore (= Oberpfalz), Michelfeld oo Susanna Gaul, Meßbach
Zeugen: Edmund Hollerbach & Paul Gaul, Lauda

37. Andreas Hoffmann, Witwer, Elversheim (wo ?) oo Magdalena Kober, Elverzheim
Zeugen: Michael Brand & Konrad Lemich, Elversheim

38. Michael Brand, Jüngling, Elversheim oo Eva Braller, Elversheim
Zeugen: Andreas Hoffmann & Konrad Lemich, Elversheim



Donnerstag, der 23.02.1764

39. Konrad Lemich, Elversheim oo Margaretha Benz, Ganheim (wo ?)
Zeugen: Andreas Hoffmann & Michael Brand, Elversheim

40. Georg Winck, Aura nahe Trimberg oo Cäcilia Geldner, Aura nahe Trimberg
Zeugen: Kaspar Betz & Pankratius Geldner, Aura nahe Trimberg

41. Kaspar Betz, Aura oo Agatha Winck, Aura
Zeugen: Pankratius Geldner & Georg Winck, Aura

42. Ägid Baumann, Hohestadt (bei Ochsenfurt) oo Eva Linck, Hohestadt
Zeugen: Ferdinand Seber, venator (= Jäger) & Peter Baumann, Hohestadt

43. Andreas Kraus, Ackelhus (wo ?) oo MargarethaTrimer, Ackelhus
Zeugen: Ferdinand Seber & Peter Baumann, Hohestadt



Freitag, der 24.02.1764

44. Ägid Horn, Gissigheim oo Clara Hahn, Dittwar
Zeugen: Peter Hahn, Dittwar & Kasimir Bischoff, Höpfingen

45. Josef Schlötterle, Hardheim oo Anna Maria Weimann, Hardheim
Zeugen: Franz Baumann, Hardheim & Josef Bischoff, Höpfingen



Fragen über Fragen

Es bleiben jedoch sehr viele Fragen offen:

1. Was bewog diese Menschen ihre angestammte Heimat zu verlassen und nach Amerika auswandern zu wollen?
2. War solch eine Praxis (= Massenhochzeit) zur damaligen Zeit üblich? Wo gab es ähnliches?
3. Warum wurde gerade Höpfingen ausgewählt, sonst ein unbedeutender Ort?
4. Wie und von wem wurde solch ein Unternehmen vorbereitet und durchgeführt?
5. Was geschah anschließend mit den Frischvermählten? Ging ihre Reise tatsächlich nach Amerika? Was war ihr Schicksal?

Viele Fragen und vorerst keine Antworten, denn sonst sind über diesen Vorgang, soweit mir bekannt, keine weiteren Unterlagen in Höpfingen vorhanden geblieben.

Durch das Staatsarchiv in Würzburg wurde ich dann jedoch fündig, die mich auf die Dissertation des Robert Selig aus dem Jahre 1986 aufmerksam machte, die vom Verein Freunde Mainfränkischer Kunst und Geschichte e.V. Würzburg im Jahre 1988 veröffentlicht wurde und den Titel trägt: Räutige Schafe und geizige Hirten - Studien zur Auswanderung aus dem Hochstift Würzburg im 18. Jahrhundert und ihre Ursachen, Veröffentlicht in Mainfränkische Studien, Band 43, Würzburg 1988.
Durch diese Arbeit ist viel Licht in die Massenhochzeit von 1764 zu bringen.
Doch fangen wir der Reihe nach an.



1. Auswanderungspraxis

Was bewog diese Menschen ihre angestammte Heimat zu verlassen und nach Amerika auswandern zu wollen?
oder:
Auswanderungspraxis im Hochstift Würzburg in den Jahren 1755 bis 1779

Als nach dem Dreißigjährigen Krieg gut 2/3 der hiesigen Bevölkerung dem Kriegstreiben zum Opfer gefallen waren, hatte das Frankenland, zu dem auch Höpfingen gehört, für wenige Jahrzehnte den Status eines Einwanderungslandes. Viele Ländereien und Dörfer lagen brach und wurden von den Herrschaften wieder mit neuen Siedlern bevölkert.
Bereits zu Beginn des 18. Jahrhunderts wandelte sich schon wieder dieses Bild. Bedingt durch die Sitte der Realteilung, dass allen Kindern der selbe Erbteil zusteht (Das Gegenteil ist das Anerbenrecht: Hier erbt nur ein Kind), nahm die Bevölkerung rasch wieder zu, dafür wurden der Besitz bei jedem Erbfall immer zersplitterter. Das hatte zur Folge, dass die Landausstattung für eine Familie immer weniger wurde, es herrscht somit Landmangel. Hunger und Armut folgten auf dem Fuß. Als sogenanntes Sicherheitsventil gab es in den Gebieten der Realteilung eine zum Teil massenhafte Auswanderung. Das Hauptauswanderungsmotiv war bereits im 18. Jahrhundert der gleiche wie später im 19. Jahrhundert:
Das Streben nach Verbesserung des „zeitlichen Glücks“.
Diesen Wunsch sein Glück auswärts zu suchen, wurde von den Würzburger Fürstbischöfen im Allgemeinen großzügig gehandhabt, aber jedoch gerade unter der Regierungszeit des Fürstbischofs Friedrich Adam von Seinsheim von 1754 bis 1779 fanden die Auswanderungswilligen keinen Fürsprecher.
Für ihn galt während seiner Amtszeit die Maxime: Wohlstand, Macht und Ansehen eines Staates sind mit der Bevölkerungszahl verbunden. Zur logischen Konsequenz dieser Ansicht seinerseits hören wir ihn doch selbst:
„In des Unterthanen freyer Willkür keineswegs stehet, sich dem seiner Höchsten Landes=Herrschaft schuldige Gehorsam zu entziehen.“
Also, kein Recht auf Auswanderung. Noch schlimmer. Für Seinsheim galt es eine planmäßige Bevölkerungsvermehrung durchzuführen, und zwar als allein wichtigstes Mittel den Reichtum und die Macht des Staates zu steigern.

Betrachten wir dazu die nüchternen Zahlen des Bevölkerungsanstiegs.



1680 1700 1730 1750 1790 1812
140 000 160 000 210 000 250 000 290 000 ca. 310 000


Mit der gleichen Geschwindigkeit, wie die Bevölkerung wuchs, verringerte sich die für jeden einzelnen die im Durchschnitt vorhandene Bodenfläche.



1680 1700 1730 1750 1790 1812
1,44 ha 1,27 ha 0,96 ha 0,80 ha 0,72 ha 0,66 ha


Die Mindestgetreidemenge zur Ernährung einer Person betrug im 18. Jahrhundert 1 Sümmer Getreide pro Jahr, das waren etwa 235 bis 245 kg. Als Anbaufläche benötigte man dafür zwischen 1 und 2 ha Land, je nach Bodenqualität. Aber bereits um 1730 war der Grenzwert von 1 ha Land pro Person unterschritten!
Bei einer durchschnittlichen 4- bis 5-köpfigen Bauernfamilie betrug die benötigte Landmenge etwa 4 bis 8 ha.
Der Großteil der Bevölkerung besaß jedoch weniger als die Hälfte dieser benötigten Fläche!
Obwohl im Hochstift Ackerland rar war, lagen 10% des verfügbaren Ackerlandes, der Wiesen und Weinberge brach. Der Grund war die Jagdlust der Bischöfe, besonders Seinsheims. Jagden mit 250 bis 300 Wildschweinen und einigen Hunderten Hirschen und Rehen waren nichts Außergewöhnliches. Seinsheim besaß laut einer Vermögensaufstellung: 3 Seiten Jagdrequisiten, darunter 46 Flinten und 40 Büchsen. Die Bauern hatten den Kampf mit dem herrschaftlichen Wild um das kostbare Ackerland aufgegeben, die Wildschäden waren zu groß.
Die alte Sage „unterm Krummstab ist gut wohnen“ erweist sich vorzüglich. Es ist nämlich tatsächlich eine Sage: Zehntabgaben, leibherrliche Abgaben, grundherrliche Abgaben, Landessteuern an die Zentralregierung, Frondienste, Groß- und Kleinzehnt von Früchten, Blutzehnt vom Vieh, Wein- und Heuzehnt, Kartoffel- und Tabakzehnt usw. sowie Fronverpflichtungen, die von 8 Tagen im Jahr bis zu 156 Tagen variierte. Zu den Frondiensten gehörten: Botengänge, Baufron in Hand und Geschirr, Zehntfuhren, Jagdfron, Garnspinnen, Heu-, Korn- und Haferernte usw. .
Steuernachlässe und außeretatmäßige Hilfen wurden in Notfällen nicht gewährt. Warum?
Es war der hohe Finanzbedarf des Staates für die Hofhaltung in Würzburg. So gab es bereits damals 24 reguläre Steuern und nach Bedarf unzählige außeretatmäßige Sondersteuern.
Nur kurz am Rand möchte ich die vielen Missernten und Viehseuchen erwähnen, die zusätzlich zu Notfällen bei der Bevölkerung sorgten.
Für uns heute sind die Folgen solcher Zahlen klar: Sie mussten zu Hunger und bitterer Armut führen. Der Lebensstandard fiel rapide, die Kindersterblichkeit nahm enorm zu.
Reiseberichte aus der damaligen Zeit berichten über Franken:
„Auf einen Reichen kommen gewöhnlich 20 Arme, ja vielleicht noch einmal so viel.“
Auch die Regierung in Würzburg sah natürlich die Armut. Aber statt durchgreifende Reformen in der agrarischen und in der industriellen Produktionsweise anzukurbeln, wurde die Bevölkerung in „nützliche“ und „unnützliche“ Untertanen differenziert.

Die Formel war einfach:
Wohlhabend = arbeitsam = tugendhaft = nützlich = ein guter Untertan
Arm = faul = lasterhaft = nutzlos = ein schlechter Untertan

Seinsheim war, wie seine Zeitgenossen, davon überzeugt: „Der leydige Müssiggang ist der einzige Ursprung des Uebels, indeme bekannt ist, dass bey so vielen Hof und ander arbeiten fast kein Taglöhner zu haben, aller Orten aber faullenzer genug anzutreffen seyen, man vertreibe also und verfolge diese letzten als eine pestem rei publicae (=Volksseuche) und weisse denen anderen nach Beschaffenheit ihrer Kräffte und umständen Verdienst und arbeith an, woran es . . . nicht maglen kann“.
Seinsheim konnte sich kaum vorstellen, dass jemand, der arbeiten wollte, keine Arbeit fand und damit arm blieb. Wer aber arm war, nutzte dem Staat nicht. Da seine Armut selbstverschuldet war, verlor der Staat durch seine Emigration, seine Auswanderung, weder in wirtschaftlicher noch in menschlicher Beziehung etwas.
Am Rande sei nur erwähnt, dass es in Würzburg ein Arbeitshaus, später Strafarbeitshaus, gab, in denen Leute, „die sich von Jugend auf an den schändlichen Müssiggang gewöhnt haben . . . (mit) Peitsche und Stock vom Müssiggang entwöhnt“ wurden.
Die Auswanderer wehrten sich natürlich: „Armut aller Orten und es wird niemandem geholfen“; „Wir sind keine lose und verdächtige Leut, sondern wir wollen unsere Nahrung für Weib und Kind besser zu suchen (wissen).“ Trotzdem blieb der Auswanderer im 18. Jahrhundert diskriminiert.
Obwohl Seinsheim also die Auswanderung verbot, um die Bevölkerungszahlen im Hochstift zu erhöhen, durften vereinzelt doch „unnützliche Untertanen“ das Land verlassen.



Wie ging das nun vor sich?

Im absolutistischen Staat behielt sich der Fürstbischof das Recht heraus, über jeden einzelnen Auswanderungsantrag, der zuvor vom Schultheiß einer Gemeinde an den Amtskeller eines Amtes und von diesem an das Gebrechenamt in Würzburg weitergeleitet und von dort dem Fürstbischof vorgelegt wurde, zu entscheiden. Dabei mussten jeweils der zuständige Schultheiß und Amtskeller Stellung zum Auswanderungsgesuch nehmen.
Im Ermessen des Fürstbischofs lag es nun, ob der Antragsteller mit „abeat“ (=Erlaubnis zur Auswanderung) oder mit „maneat“ (=versagter Auswanderung) bedacht wurde.
Bei positivem Entscheid fielen für den Antragsteller nun einige Kosten an, wie Abzugsgeld an die Stadt oder die Gemeinde für außer Landes gebrachtes Vermögen, die landesherrliche Nachsteuer, oder für Leibeigene die Manumissionsgebühr zur Entlassung aus der Leibeigenschaft, auch Ledigzahlung genannt, sowie Schreibgebühren für Schultheiß und Amtskeller. Diese Steuern umfassten nicht selten 30% des Vermögens der Auswanderer. Zudem kam hinzu, dass die Schulden bei Privatleuten, Juden, Kirchen und Institutionen beglichen werden mussten. Als Kuriosum sei hier nur die Gebühr der Katharina Herbert aus Erlabrunn erwähnt, die 5 fl 7½ Batzen für „Kirchenstrafe und Taufschein für das uneheliche Kind“ bezahlen musste. Häufig blieben den Auswanderern nur ein Bruchteil ihres Vermögens.
Wenn man bedenkt, dass der Jahreslohn einer Magd bei etwa 12 fl, der eines „fleissigen und geschickten Spinners“ bei 50 fl lag, und der Jahreslohn noch als „reizender Verdienst“ bezeichnet wird, dagegen die Kosten für 1 Sümmer Getreide bei 7 bis 12 fl (im Jahre 1763, einem Teuerungsjahr sogar bei 18 fl), ein kleines Haus oder Haushälfte etwa 100 fl betrugen, dann kann man vielleicht ermessen, wie schwer solche Gebühren beim Abzug aus der Heimatgemeinde wogen.
Eine andere Möglichkeit der Auswanderung war das heimliche Verschwinden bei Nacht und Nebel; dies galt vorallem auf die "maneat", die abgelehnten Auswanderer. Man konnte dabei zwar vielleicht nicht sein gesamtes Hab und Gut im Vorfeld zu Geld machen, aber häufig war dieser Weg billiger und rentabler als der offizielle.
Als Auswanderungsziel für Reichsdeutsche boten sich seit Beginn des 18. Jahrhunderts Preußen (430 000 Auswanderer), das durch Habsburg von den Türken befreite Ungarn (350 000 Auswanderer) sowie die Weiten Russlands (50 000 Auswanderer) an. Vereinzelt kamen zu Beginn des Jahrhunderts dann die englischen Kolonien in Nordamerika (125 000 Auswanderer) hinzu, vor allem South Carolina, später dann die von Frankreich, Spanien und Dänemark (jeweils ca. 10 000 bis 15 000 Auswanderer).
Die Hauptauswanderungsrichtung für die Bewohner des Hochstifts Würzburg war jedoch Ungarn. Bereits Alfons Pfrenzinger konnte dies in seinen Untersuchungen in den dreißiger Jahren des 20. Jahrhunderts nachweisen. Siehe hierzu sein Buch: Die Mainfränkische Auswanderung nach Ungarn und den österreichischen Erbländern im 18. Jahrhundert, 1941.
Die Ausnahme für Auswanderunsziele bildete die Auswanderung nach Amerika.
Also auch aus diesem Grund stellt der Kirchenbucheintrag von 1764 eine absolute Besonderheit dar.



2. Warum Massenhochzeit?

War solch eine Praxis (= Massenhochzeit) zur damaligen Zeit üblich? Wo gab es ähnliches?

Ähnlich wie bei der Auswanderungserlaubnis musste im Hochstift Würzburg, wie in vielen anderen Staaten, vor jeder Verheiratung eine Heiratserlaubnis vom Fürstbischof oder dem Amtskellern erteilt werden. Seit dem Jahre 1732 galt als Voraussetzung für diese Erlaubnis ein Vermögen von 200 fl. Damit konnte zwar der Gründung von ärmlichen Familien ein wenig entgegengewirkt werden, aber es erfüllte nicht das elementare menschliche Lebensbedürfnis. So kam es immer wieder vor, dass vor allem Pfarrer in reichritterlichen Gebieten sich über diese Verordnung hinwegsetzten und vereinzelt eine oder zwei „heimliche Copulationen“ durchführten, wie z.B. in Oberschleichach, war doch an diesen Ehen etwas zu verdienen. Größere Hochzeitszahlen gab es in den Großstädten, wie Nürnberg oder Landau/Pfalz. Zumal von den aufnehmenden Staaten Verheiratete als vertrauenswürdiger erschienen als ledige Auswanderer.
Dass die Hochzeiten in Höpfingen tatsächlich stattgefunden haben, dies berichtet nun der Amtskeller von Hardheim, Paul Friedrich Heffner, am 25.02.1764 an das Gebrechenamt in Würzburg, wo er sich beschwert, dass der Höpfinger Pfarrer (Johann Michael Fuchslacher) unerlaubte Hochzeiten durchführe: „Am 22.2 1764 traut der Pfarrer von Höpfingen 19 Ehepaare, am 23.2. 9 Paare, am 24.2. ebenso; täglich mindestens 6 Ehepaare.“ Der Unterschied zu der Anzahl der notierten Ehen von Pfarrer Fuchslacher, dürfte der Umstand führen, dass Amtskeller Heffner seine Angaben aus zweiter Hand hatte. Doch weiter: „Als gewiss ist, dass viele würtzburgische landskinder, welche sich vor fremte ausgegeben, von ihm Pfarrer copuliret worden seynd“. Zur Rede gestellt, meinte Pfarrer Fuchslacher „es wäre schon recht, ich hätte meine Befehle und er hätte seine Befehl, mithin bis zu dieser stund hat erwehnter Pfarrer zu Höpfingen dieser gnädigsten Verordnung nicht nachgelebt“.Weitere Beschwerden an das Gebrechenamt in Würzburg aus anderen Ämtern sind nicht bekannt. Im Hochstift Würzburg scheint dies also tatsächlich die einzigste Massenhochzeit, zumindest in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts gewesen zu sein.



3. Warum Höpfingen?

Warum wurde gerade Höpfingen ausgewählt, sonst ein unbedeutender Ort?

Darüber lässt sich im Augenblick nur spekulieren.
Sicher ist jedoch, dass das Amt Hardheim sowie das Amt Rippberg mit die westlichsten Ämter des Hochstifts Würzburg waren. Die Zentralregierung war weit entfernt und man nahm es somit wohl nicht ganz so genau mit den Vorschriften.
Ein anderer Grund, den Pfarrer Johann Michael Fuchslacher bewogen haben könnte, solche eigentlich unerlaubten Hochzeiten durchzuführen, war die Möglichkeit des Geldverdienens, sowohl für die Kirchengemeinde, die gerade eine neue Kirche mit Ausstattung bekommen hatte, als auch das fürstbischöfliche Ordinariat in Würzburg konnte daran mitverdienen.
Man darf auch nicht vergessen, dass das Hochstift Würzburg zwar sowohl in weltlicher als auch kirchlicher Weise die Hoheit in Höpfingen hatte, aber die Vorgesetzten von Pfarrer und Amtskeller unterschiedlichen Institutionen unterstanden. Es kann also sehr gut sein, dass Pfarrer Fuchslacher eine Erlaubnis zum Verheiraten vorliegen hatte, (diese allerdings nicht erhalten geblieben ist). Es wäre also der klassische Fall, dass die rechte Hand nicht weiß, was die linke gerade tut.



4. Anwerben der Auswanderer

Wie und von wem wurde solch ein Unternehmen vorbereitet und durchgeführt ?

Die Auswanderungen in die verschiedenen Länder, so auch im Hochstift Würzburg, war selten gleichmäßig, sondern es gab immer wieder sogenannte Auswanderungsschübe.
Angeworben wurde die Neusiedler mit sogenannten „Patenten“. Dies waren gedruckte Handzettel auf denen die Ansiedlungsbedingungen abgedruckt waren. Zumeist wurde Baumaterial frei gestellt oder zu günstigen Zinssätzen abgegeben. Land war in ausreichendem Maße vorhanden. Zu bezahlen blieb zumeist das Reisegeld dorthin und die Verpflegung. Zudem wurde am Anfang des 18. Jahrhunderts als Aufnahmebedingung noch ein Vermögen von 200 fl gefordert. Diese Patente wurden entweder von beruflichen Werbern, in Kriegszeiten hatten sie Soldaten geworben, oder auch sonst irgendwie von Ort zu Ort gebracht.
Während des Siebenjährigen Krieges von 1756 bis 1763 zwischen Österreich und Preußen erstarb jede Auswanderung im Reich. So kamen nach dem Frieden der Bevölkerung jedes neue Patent recht.
Schlagartig veränderten sich jedoch sogar die Bedingungen für die Kolonisten, als Ende 1762, Anfang 1763 der französische König ein Werbepatent für Cayenne in Französisch Guyana (Südamerika) in Umlauf brachte. Es versprach neben freier Verköstigung in den ersten beiden Jahren, freie Überfahrt in die Kolonie (üblicherweise musste das Überfahrtsgeld in der Kolonie abgearbeitet werden) sowie bereits ein Reisegeld für jede Stunde Fußmarsch vom Heimatort zum französischen Einschiffungshafen Rochefort, zudem natürlich ausreichend Land in der Kolonie (hier jedoch nur eine wage Aussage), freie Religionsausübung, kostenfreie ärztliche Versorgung, Stellung von Kleidung und Schuhe, Baumaterial, Ackerwerkzeug, Saatgut, sogar eine Flinte mit Blei wurden laut Patent zugesagt. Zugesichert wurde auch, dass man innerhalb von fünf Jahren die Rückreise antreten könne. Eine weitere Neuerung in diesem Patent war der Verzicht auf einen Vermögensnachweis.
Dieses Patent löste im Hochstift Würzburg knapp 12 Monate später, nämlich im Januar 1764 ein wahres Auswanderungsfieber aus. Am 16.01.1764 berichtet der Amtskeller von Hardheim von Durchzügen von Kolonisten in seinem Amt.
Seinsheim meint zu den ersten Anträgen auf Entlassung, dass man „ . . . die Emigration zu gestatten nicht schuldig seye, so verliere doch auch das fürstliche Hochstift an dergleichen verdorbenen oder dem verderben nahestehenden Leuthen nichts . . . “.
Am 17.01.1764 meint Seinsheim noch, so lange die Emigranten nicht im Übermaß kämen, kann man es geschehen lassen, ansonsten verdiene erst dann die Sache mehr Aufmerksamkeit.
Die Auswanderungsgesuche aus dem Amt Hardheim stammen vom 19.01. Diese wurden am 29.01. und 03.02. wiederholt. Innerhalb eines Monats hatte sich die Nachricht über das gesamte Hochstift verbreitet. In den Stellungsnahmen der Amtkeller kam sehr deutlich zum Ausdruck, wer diese Auswanderungswilligen waren. Hier einige Beispiele: Röttingen: „räutige Schafe“; Werneck: „liederliche und verschwenderische Unterthanen“; Hardheim: „zu arbeiten zu faul, mithin von anderen leuth sachen sich zu ernehren trachten“; Grünsfeld: „der Feldmauserey verdächtiges . . . Gesindel“. Sämtliche Amtskeller befürworteten die Emigration, sei doch „das schönste Holz vor ihnen nicht sicher . . . “.
Das Auswanderungsverbot Seinsheim vom 08.02. an alle Amtskeller löste Unverständnis hervor, sollten doch gute und nützliche Untertanen am Emigrieren gehindert werden, aber eigentlich ging ja nur unnützes Gesindel.
Amtskeller und Pfarrer kamen ihrer Pflicht nicht mit allzu großer Mühe nach, entging doch den Amtskellern, dass sich die Untertanen ihre Habe zu Geld machten und verschwanden, weil sie zufällig auf der Jagd oder sonst wie beschäftigt waren. So kam am 10.02.1764 ein definitives Auswanderungsverbot.
Dennoch entwichen überall des Nachts trotz „Obsicht der Nachtwächter“ die Auswanderungswilligen.
Jedoch wurden Auswanderungsgesuche von ledigen und verheirateten Bewerbern ohne Kinder noch am 23.02. genehmigt. Ein erneutes Auswanderungsverbot erging am 13.03., aber auch hier durften am 26.03. von 13 Familien noch 11 auswandern.
„Hielt sich die Regierung nicht an ihre eigenen Dekrete, so ignorierten Amtskeller und Schultheißen sie vollständig.“
Am 17.04. erging nun die Androhung von 20 Reichstalern Strafe für die Amtskeller, die die Werbung weiterhin zulassen würden.
Wie groß die Anzahl der Auswanderer aus dem Hochstift Würzburg tatsächlich war, lässt sich nur erahnen, kaum schätzen. Es dürften neben Hunderten von erlaubten Auswanderungen eine Vielfaches von heimlichen Abgängen gewesen sein. Im Ganzen dürften aus dem Hochstift etwa 1000 Personen abgezogen sein.
Da bei den Eheschließungen in Höpfingen neben Untertanen aus dem Hochstift Würzburg auch eine Vielzahl von Untertanen aus dem „Mainzer Territorium“ waren, sei erwähnt, dass der Mainzer Basichof Emmerich-Joseph von Breitbach-Bürresheim, 1763-1774, die Auswanderung von vornherein verboten hatte.
Unsere Frischvermählten reihten sich also zu einem bereits sehr späten Zeitpunkt, als das Auswanderungsverbot schon ergangen war, in die Zahl der Auswanderer Richtung Französisch Guyana ein. Ihr Weg führte sie entweder über Straßburg oder Landau in der Pfalz nach Frankreich und von dort sollte es weiter zu dem Verschiffungshafen Rochefort gehen.



5. Wohin ging die Reise?

Was geschah anschließend mit den Frischvermählten? Ging ihre Reise tatsächlich nach Amerika ? Was war ihr Schicksal ?

Wie wir nun wissen, ist mit dem bei Pfarrer Fuchslacher erwähnten Amerika nicht die englischen Kolonien in Nordamerika gemeint, sondern das Französische Projekt zur Besiedlung Guyanas in Südamerika.
Obwohl das Werbepatent für Cayenne im Hochstift Würzburg erst im Januar 1764 ankam, wurde bereits am 24.04.1763 ein Vorkommando, bestehend aus einem Bürger Guyanas, der die Verhältnisse in Cayenne kannte, nach Guyana verschifft. Nach 52 Tagen kam es am 19.07.1763 in Cayenne an. Plan war die Ansiedlung von 100 europäischen Familien, ca. 300 Personen mit einer ausreichenden Anzahl von Sklaven. Danach erst sollten in späteren Jahren weitere Einwanderer nachkommen.
Der Außenminister von Frankreich hatte jedoch ergeizigere Pläne: Er ließ sich Guyana als Vizekönigtum und feudales Lehen von Ludwig dem XV. übergeben und wollte eine feudales System, wie in Europa, speziell wie in Deutschland, aufbauen. Stammte die Idee nicht zuletzt von zwei adligen Deutschen in den Diensten Frankreichs. Beide verpflichteten sich am 05.11.1762 die notwendigen Siedler in Deutschland anzuwerben.
Neben 10 000 anzuwerbenden Maltesern (=Bewohner der Insel Malta) ging im Frühjahr 1763 die Werbung in Deutschland los. Bereits am 01.03.1763 wird von Tausenden Kolonisten in Straßburg berichtet. Bis Oktober 1763 sind bereits 5000 Pässe für deutsche Siedler ausgegeben. Sofort kommt der Befehl die Werbung zu stoppen. Aber am 16. November 1763 waren 7974 Deutsche auf dem Weg nach Rochefort. In den französischen Häfen warteten Tausende auf ihre Verschiffung nach Übersee.
Am 14.07.1763 kamen die ersten 3 Schiffe mit Kolonisten in Cayenne an. Die Behörden vor Ort verweigerten jedoch jede Zusammenarbeit mit den Ankömmlingen. Mit 80 von Jesuitenpatern ausgeliehenen Sklaven begannen sie ohne Unterstützung des Gouverneurs mit den Vorbereitungen der Ankunft der Siedler. Einen Monat später, jetzt ohne Sklaven, stoppten diese.
Ab Oktober kamen rapide neue Konvois von Schiffen mit Kolonisten nach Guyana.
Die Masse der Siedler verweigerte jegliche Arbeit und lehnte die Landverteilung nach feudalem System ab. So blieben die Siedler in Cayenne und verzehrten die Vorräte der Kolonie.
Trotz der Bitte die Überfahrten einzustellen kamen weitere Transporte an. Am 16.03.1764 kam mit einem Schiff Ruhr, Gelbfieber, Typhus und Malaria nach Guyana. Sowohl auf dem Festland als auch auf dem Abladeplatz einer vorgelagerten Insel starben nun Tausende.
Am 22.07.1764 sind es bereits 3000 Tote und 2000 sind in „Hospitälern“ untergebracht.
Von den offiziell geschätzten 10 446 Ankömmlingen (die Zahl dürfte zu nieder sein), waren am 15.11.1764 noch 900 Überlebende auf der inzwischen umbenannten „Teufelsinsel“ zu zählen. Am 29.03.1765 waren es nur noch ca. 800.
Auf dem Festland lebten am 20.02.1765 noch 918 Siedler, 1434 waren gestorben.
Im Sommer 1766 kamen vom Festland ca. 600 bis 700 und von der Teufelsinsel rund 700 Überlebende nach Frankreich zurück.
Der französische König befahl für die Opfer der Katastrophe jedes Jahr am 3. November eine Messe in Cayenne lesen zu lassen.
Noch um 1770 lebten nur etwa 208 Siedler in Cayenne. Erst als 1776/77 eine Guyana-Kompanie für den Handel mit Sklaven und Rohgummi gegründet wurde, stieg die Einwohnerzahl bis zum Jahr 1788 auf 1307 Weiße, 480 freie Sklaven und 10 478 Sklaven. Ab 1854 bis 1939 war Cayenne französische Strafkolonie. Als Gründe für das Scheitern der Ansiedlung in den Jahren 1763/64 kann man wohl die ungenügende Vorbereitung, die Kompetenzstreitigkeiten vor Ort sowie die völlig unzureichenden hygienischen Verhältnisse in Guyana angesehen werden. Das Klima Guyanas, später immer wieder als Hauptgrund für das Scheitern des Projekts angegeben, trat dabei kaum in Erscheinung.

Dass bei Neuansiedlungen im 18. Jahrhundert bei der Reise oder Überfahrt mit 10 bis 15 % Toten und in den ersten Jahren etwa noch einmal mit so vielen Verlusten zu rechnen war, galt als Standard. Der Spruch „Der 1. Generation gehört der Tod, der zweiten die Not und der dritten das Brot“ war im 18. Jahrhundert bittere Wahrheit.
Die Geschehnisse in Französisch Guyana jedoch stellten alles bisher Gewesene weit in den Schatten.

Den meisten Untertanen aus dem Hochstift Würzburg blieb diese Tragödie zum Glück erspart. Bereits seit 01.11.1763 durften in Landau kein Kolonist mehr die französische Grenze überqueren. Bereits wartende Neusiedler wurden mit Militär aus der Stadt getrieben und an einem Überwechseln nach Frankreich gehindert. Ähnliche Szenen dürften sich überall an der französischen Grenze und speziell auch in Straßburg abgespielt haben.
Erste Berichte von der Schließung der Grenzen kamen anscheinend jedoch erst am 25.02. aus London (!) und am 04.03.1764 aus Bruchsal ins Hochstift Würzburg.

„Die abgewiesenen Familien bevölkerten bald die Straßen Mitteleuropas auf der Suche nach einem besseren Glück!“
Bereits Ende März kamen die ersten Rückkehrer vom Rhein in das Hochstift zurück. Laut Hardheimer Amtsrechnung vom 18.04.1764 kommen alle Hardheimer Amtsuntertanen geschlossen zurück, sollen aber „auf ansuchen und bitten saemtlicher amts gemeinden“ abgewiesen werden.
Die Amtskeller und Schultheißen wandten nun alle Mittel an, die im allgemeinen zur Milde neigenden Zentrale in Würzburg, zur Durchführung des Dekrets vom 10.02.1764 zu zwingen, d.h. die Wiederaufnahme zu verweigern, entweder auszuweisen oder ins Arbeitshaus zu sperren.
In Hardheim „bitten sämtliche Ambtsgemeinden . . . dass denen . . . liederlichen und nichts mehr im Besitz habenden zurückgekommenen so genannten Neuländern der Zugang zu denen Gemeinden wegen allerhand darauf folgendem Schaden nicht mehr möge gestattet werden“, denn es „verdient keiner von denen abgezogenen Euer Hochfürstl. Gnad und Barmhertzigkeit“.
Besonders die inzwischen Verheirateten hatten es schwer. Die Regierung in Würzburg hielt die noch einiges Vermögen Besitzende für aufnahmewürdig. Andere gingen in Dienstnahme bei Bauern und Institutionen. Manche probierten ihre Rückkehr in die Heimatgemeinde mit Einzug in zurückgekauftem Besitz bei Eltern oder Verwandten, ohne die Behörden einzuschalten. Mancher wartete auf eine neue Gelegenheit zur Auswanderung von einer Basis in oder in der Nähe des Heimatortes. Viele Abgewiesene tauchten in den Verbrecherprotokollen, auch noch nach 1770, auf oder sie wurden zu Landstreichern und Heimatlosen.
Wer von den Untertanen nicht den Rhein entlang nach Rotterdam oder über Hamburg und Lübeck nach Russland zog, wandte sich nach der Ablehnung seines Wiederaufnahmegesuchs über Wien nach Ungarn.

Das Schicksal der vielen Auswanderer verliert sich allerdings hier. Über die meisten, auch der Frischvermählten in Höpfingen, ist nichts bekannt. Es wird vor allem eine Aufgabe der Zukunft sein, Licht in dieses Dunkel zu bringen.



Einzelschicksale

Über die paar wenigen Personen, die von ihrer Herkunft oder ihrem Schicksal etwas Preis gegeben haben, soll nun noch berichtet werden.

12. Ehe, bei Selig S. 212 (21):
oo 17.02.1764: Johann Adam Bechtold, Freudenberg oo Margaretha Höhn, Schippach
Zeugen: Michael Höhn & Kaspar Bechtold (Eltern)

Adam Bechtoldt, Amt Freudenberg, Stadt Freudenberg, frei, verheiratet, Vermögen 109 fl, hat vor 21.02.1764 alles verkauft, Kaufschilling noch beim Amt, da Genehmigung zur Auswanderung fehlt. Hat 3 heiratsfähige Kinder, Schicksal unbekannt. (Anm.: Es handelt sich bei Johann Adam Bechtold wohl um den Sohn des verheirateten Adam Bechtold, der ja drei heiratsfähige Kinder hat.)



15. Ehe, Selig S. 225 (120)
oo 18.02.1764: Philipp Hock, Röllbach oo Maria Zoller, Haibach/Unterfranken, Mainzer Territorium
Zeugen: Paul Hock, Amorbach & Johann Nunnenmacher, Röllbach

Philipp Hock, Amt Rothenfels, Oberndorf, leibeigen, ledig, Vermögen 35 fl, Ledigzahlung 3,5 fl, Nachsteuer 10%, erhält am 20.02. nach Ledigzahlung und Nachsteuerentrichtung die Auswanderungserlaubnis; 1775 verzeichnet Pfrenzinger (S.79) möglicherweise eine Erbschaftsaushändigung von 92 fl an ihn nach Ungarn.



16. Ehe, Selig S. 225 (117)
oo 18.02.1764: Johann Hildenbrand, Sandberg/Rhön oo Barbara Buchner, Sandberg/Rhön
Zeugen: Frederik Hildenbrand & Jakob Buchner, Sandberg/Rhön

Barbara Hillenbrand, Amt Aschach, Gemeinde Sandberg, frei, ledig, Dienstmagd, Vermögen wenig, sie zieht mit der Margarethe Schlager heimlich ab, am 26.04.1764 Wiederaufnahmegesuch, „nähren sich mit ihren wiederum angetrettenen Diensten“, von der Gemeinde aber abgelehnt; 1772 erhält Katharina Barbara Hildenbrand wegen wiederholtem unzüchtigen Herumziehen ½ Jahr Zuchthaus in Würzburg mit Abschied und anschließender Stadträumung.



34. Ehe, Selig S. 220 (86)
oo 21.02.1764: Georg Gauckel, Schneeberg oo Margaretha May, Schneeberg
Zeugen: Michael May & Valentin Koch, Schneeberg
Georg Gaukel, senior, Amt Rippberg, Gemeinde Hambrunn, frei, Personenstand unbekannt, Vermögen 103 fl, Gaukel ist stark verschuldet (?) und nach Aussage von Gemeinde und Amt sein „schändlicher Lebenswandel“ wohl bekannt: am 26.01. erhält er die Auswanderungserlaubnis, wenn er vorher seine Schulden sowie 10% Nachsteuer zahlt. Der hochstiftliche Anteil an der 10 fl 18 Kreuzer betragenden Nachsteuer ist mit 8-1-9 fl in der Amtsrechnung verzeichnet; Schicksal unbekannt



Abschließend nun die ebenfalls nach Französisch Guyana abziehenden



Höpfinger Amtsuntertanen

Selig S. 210 (4):
Hans-Georg Amrhein, Amt Hardheim, Gemeinde Höpfingen, frei, verheiratet, Vermögen 150 fl, am 03.02. „maneat“ (= versagte Auswanderung), das Vermögen setzt sich aus 700 fl activa minus 550 fl passiva zusammen; ein Hans-Jörg Amrhein von Frammersbach wandert 1764 mit 268 fl nach Ungarn (Pfrenzinger S. 52). Am 18.01.1765 zahlt der Schultheiß 22-2-7 fl von 224 fl Nachsteuer für Amrhein, dessen Aufenthaltsort ihm unbekannt ist. (Johann Georg wurde die offizielle Auswanderung verboten, er galt für Seinsheim also als „guter Untertan“. Ob er aber heimlich mit abgezogen ist, kann durchaus vermutet werden, da er spätestens ab Januar 1765 nicht mehr in Höpfingen weilt. Ob es sich aber beim Hans-Georg Amrhein aus Frammersbach tatsächlich um unseren Johann Georg Amrhein aus Höpfingen handelt muss noch letztlich geklärt werden. Höchstwahrscheinlich sind es jedoch zwei verschiedene Personen, da der Name Amrhein in Frammersbach heute noch sehr geläufig ist (über 30 Telefoneintragungen). Somit ist das Schicksal des Johann Georg Amrhein aus Höpfingen als unbekannt zu bezeichnen.)

Ortssippenbuch Höpfingen:
Amrhein, Johann Georg; rk, * 01.01.1732 in Höpfingen, † ?
oo 20.02.1753 in Höpfingen
Gehrig, Maria Katharina; rk, * 14.02.1731 in Höpfingen, † ?
Kind(er)
1) Franz Martin * 09.04.1754 Höpfingen; † 20.04.1763 in Höpfingen
2) Anna Maria * 18.12.1755 Höpfingen; † ?
3) Eva Regina * 18.03.1758 Höpfingen; † ?
4) Johann Philipp * 02.05.1760 Höpfingen; † ?
5) Valentin * 19.02.1762 Höpfingen; † ?



Selig S. 219 (76):
Michael Fischer, Amt Hardheim, Gemeinde Höpfingen, frei, verheiratet, Vermögen 0 fl, am 03.02. darf Fischer mit seinen drei Kindern ab (Laut Kirchenbucheinträge hat Michael Fischer zu dieser Zeit jedoch nur zwei lebende Kinder.), seine 150 fl Vermögen decken kaum die Schulden; Schicksal unbekannt, eine Anna Maria Fischer erhält allerdings 100 arces Land in South Carolina (Sommer 1764. Es kann sich jedoch nicht um unsere Anna Maria Fischer gehandelt haben, da sie und ihr Mann nach Höpfingen zurückgekommen sein müssen, denn es wurden bis 1770 drei weitere Kinder in Höpfingen geboren und getauft. Erst ab diesem Zeitpunkt verliert sich ihre Spur in Höpfingen. Aber auch die Herkunft der Familie ist unbekannt, da beide weder in Höpfingen geboren wurden, noch in Höpfingen geheiratet haben. Er dürfte aber auf Grund seines Berufes, Ziegler, nach Höpfingen in die hiesige Ziegelhütte gekommen sein.)

Ortssippenbuch Höpfingen:
Fischer, Johann Michael; rk, Ziegler, * um. .1730, † ?
oo ?
NN, Anna Maria; rk, * um. .1735, † ?
Kind(er)
1) Franz Bernhard * 24.01.1760 Höpfingen; † 21.05.1761 in Höpfingen
2) Franz Bernhard * 22.06.1761 Höpfingen; † ?
3) Franz Josef * 19.03.1763 Höpfingen; † ?
4) Johann * er. .1764 ; † 05.07.1765 in Höpfingen
5) Johann Michael * 26.06.1766 Höpfingen; † ?
6) Katharina * 13.10.1768 Höpfingen; † ?
7) Aquilin * 11.03.1770 Höpfingen; † ?

Selig S. 223 (107):
Franz Hauck, Alter 44 Jahre, Amt Hardheim, Gemeinde Höpfingen, frei, verheiratet, Wagner, Vermögen 0 fl, darf am 03.02. mit Frau und 4 Kindern (das älteste 18 Jahre, im März wird ein fünftes geboren) ab, da seine Vermögen von 180 fl kaum zum Schulden zahlen reicht, er könnte aber „mindestens 6000 fl haben, wann er dem beständigen sauffen und spielen worüber er ettlich mahl von amts wegen mit dem Thurm abgestrafet worden, nicht so stark wäre ergeben gewesen.“ Laut Hardheimer Amtsprotokoll vom 18.04. kommen alle Hardheimer Amtsuntertanen geschlossen zurück, sollen aber „auf ansuchen und bitten sämtlicher amts gemeinden“ wie Hauck abgewiesen werden. Hauck verkauft eine Hofreith um 80 fl, wovon er 2 fl Handlohn an das Hochstift zahlt, der Rest an Mainz, sowie Heumathen für 32 fl, 0-4-14 Handlohn. Schicksal unbekannt. (Ist es nicht, da es Franz Hauck als einzigstem der 4 Familien aus Höpfingen gelungen ist, wieder in Höpfingen ansässig und von den Behörden geduldet zu werden. Beleg dafür ist, dass sowohl er, als auch seine Frau und ein Großteil seine Kinder in Höpfingen verstorben und auch dort begraben wurden.)

Ortssippenbuch Höpfingen:
Hauck, Franz Anton; rk, * 16.06.1723 in Höpfingen; † 15.01.1771 in Höpfingen
oo 28.08.1742 in Höpfingen
Pahl, Maria Eva; rk, * 30.01.1721 in Höpfingen; † 05.05.1793 in Höpfingen; Taufname: „Kaiser“, 23 Jahre lang Hebamme in Höpfingen
Kind(er)
1) Maria Franziska * 07.09.1743 Höpfingen; † 25.02.1760 in Höpfingen
2) Burkhard * 01.05.1745 Höpfingen; † ?
oo ? k in Riedern NN NN * um. .1750
3) Eva Maria * 19.04.1747 Höpfingen; † 27.05.1806 in Höpfingen
oo 05.02.1781 k in Höpfingen Friedrich Böhrer * 18.07.1749; † 22.04.1811
4) Ignaz * 27.07.1748 Höpfingen; † 02.08.1749 in Höpfingen
5) Maria Martha * 30.07.1750 Höpfingen; † 14.07.1754 in Höpfingen
6) Maria Katharina * 10.09.1752 Höpfingen; † 01.08.1753 in Höpfingen
7) Franz Gottfried * 07.05.1754 Höpfingen; † ?
8) Regina * 04.04.1756 Höpfingen; † 04.11.1833 in Höpfingen; hat im Jahre 1781 ein uneheliches Kind geboren
oo 04.05.1795 k in Höpfingen Andreas Hauck rk * 04.02.1746
9) Johann Stefan * 18.04.1759 Höpfingen; † 20.07.1759 in Höpfingen
10) Wendelin * 17.10.1760 Höpfingen; † 03.07.1840 in Höpfingen
I.oo 25.11.1782 k in Höpfingen Anna Katharina Hornbach rk * 20.06.1757
II.oo 15.01.1799 k in Höpfingen Maria Mechtilde Hefner rk * 19.03.1757
11) Maria Theresia * er. .1764 ; † 26.01.1773 in Höpfingen



Selig S. 227 (137):
Leonhard Klein, Amt Hardheim, Gemeinde Höpfingen, frei, verheiratet, Vermögen ? fl, sein Vermögen von 342 fl reicht gerade, um seine Schulden zu begleichen; am 03.02. erhält er die Auswanderungserlaubnis, das weitere Schicksal ist unbekannt. Er verkauft einen Garten um 44 fl, 1-0-17 fl Handlohn, die andere Hälfte an Mainz, sowie Heumathen für 12-4-14 fl, Handlohn 0-1-23 fl, die Familie hat ein Kind. (In den Kirchenbüchern von Höpfingen ist jedoch keine Taufe eines Kindes aus dieser Familie verzeichnet. Wo und wann wurde es geboren ? Leonhard Klein stammt selbst nicht aus Höpfingen, seine Herkunft ist leider unbekannt.)

Ortssippenbuch Höpfingen:
Klein, Leonhard; rk, * um. .1719, † ?
oo 20.01.1749 in Höpfingen
Dosch, Anna Maria; rk * 17.04.1722 in Höpfingen, † ?
keine Kinder bekannt.



6. Schlussbetrachtung

Der typische Auswanderer kam also aus der untersten Bevölkerungsschicht. Er verkaufte halbe Häuser und meist weniger als einen halben Hektar Land. Unter den Auswanderern war ein hoher Anteil Lediger, die mit der Auswanderungserlaubnis zugleich um Heiratserlaubnis suchten. Auswanderung hatte somit den Charakter einer Jugendbewegung, die in der Ferne ein besseres Schicksal zu finden hoffte.
Eine letzte Bemerkung sei zu Franz Anton Hauck gestattet, der es als einzigster ehemaliger Auswanderungswilliger schaffte, in Höpfingen wieder vollkommen Fuß zu fassen. Er hat in Höpfingen selbst eine Nachkommenschaft von ca. 1000 Personen. Viele Höpfinger sind mit ihm näher verbunden, als sie wissen, tragen sie doch genetisches Material von ihm in ihren Zellen.
Möge man sich dessen bewusst sein, wenn man ein nächstes Mal von einem „beständigem Säufer und Spieler“ hört und spricht.