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Satzung
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§ 1
Der Verein führt den Namen
"Heimatverein Höpfingen e.V."
Er hat seinen Sitz in Höpfingen, Neckar-Odenwald-Kreis. Das Geschäftsjahr beginnt am 01. Januar und endet am 31. Dezember. Der Verein ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Buchen/Odenwald eingetragen.
§ 2
Zweck des Vereins ist die Pflege und Förderung heimatlichen Brauchtums, die Durchführung kultureller Veranstaltungen, die Erforschung der Heimatgeschichte, die Erhaltung von Kulturgütern in der Gemeinde, die Einrichtung und der Betrieb eines heimatkundlichen Museums sowie die Durchführung aller damit in Zusammenhang stehender Maßnahmen.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeverordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 3
Mitglied des Vereins kann jedermann werden. Neben Einzelpersonen ist auch die Mitgliedschaft sämtlicher ortsansässiger Vereine, Firmen und Gewerbetreibenden erwünscht. Der Eintritt ist jederzeit möglich, der Austritt nur am Ende eines Geschäftsjahres. Auf Antrag des Vorstandes kann ein Mitglied durch Beschluss der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden.
Einzelpersonen können zu Ehrenmitgliedern ernannt werden, wenn sie sich um den Verein besondere Verdienste erworben haben. Die Ernennung erfolgt durch die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes.
§ 4
Die Mitgliederbeiträge werden ihrer Höhe nach von der ordentlichen Mitgliederversammlung festgesetzt. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
§ 5
Die Organe des Vereins sind:
1. die Mitgliederversammlung, 2. der Vorstand, 3. der Beirat.
§ 6
Die Verwaltung des Vereins und die Organisation und Führung der laufenden Vereinsarbeit und Geschäfte sowie die allgemeine Terminplanung und die Vorbereitung von Veranstaltungen und Vereinsvorhaben werden durch den Vorstand ausgeübt. Der Vorstand kann zur Bearbeitung von Fachfragen einzelne Sachkundige mit beratender Stimme hinzuziehen.
Dem Vorstand gehören an:
1. der/die Vorsitzende, 2. der/die stellvertretende Vorsitzende, 3. der/die Schriftführer/in, 4. der/die Kassenführer/in, 5. 2 von der Mitgliederversammlung zu wählende Beisitzer/innen 6. der Bürgermeister der Gemeinde Höpfingen.
Die Mitglieder des Vorstandes, Ziffer 1 - 5, werden von der ordentlichen Mitgliederversammlung in getrennten Wahlgängen jeweils auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Die Wahl erfolgt mit einfacher Stimmenmehrheit.
§ 7
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Es besteht Einzelvertretungsbefugnis. Im Innenverhältnis kann der stellvertretende Vorsitzende den Vorsitzenden nur im Verhinderungsfall vertreten.
§ 8
Der Vorstand wird in der Erfüllung seiner Aufgaben durch den Beirat unterstützt. Der Beirat berät und beschließt in allen grundsätzlichen Angelegenheiten des Vereins und legt darüber hinaus die Grundzüge der Jahresplanung fest. Der Beirat tagt mindestens einmal jährlich.
Dem Beirat gehören an:
1. der Vorstand gemäß § 6 der Satzung, 2. der Sanierungsausschuss der Gemeinde Höpfingen oder ein anderer Ausschuss des Gemeinderats, der vom Gemeinderat hierfür benannt wird, 3. der jeweilige Ortspfarrer und der jeweilige Leiter der Schule (Rektor), 4. die Arbeitskreisleiter und verantwortlichen Sachbearbeiter des Heimatvereins Höpfingen, 5. bis zu 6 weitere Mitglieder des Heimatvereins, die von der Mitgliederversammlung zu wählen sind.
Die zu wählenden Mitglieder des Beirats werden ebenfalls mit einfacher Stimmenmehrheit für die Dauer von 2 Jahren gewählt.
§ 9
Der Vorstand und der Beirat fassen ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
§ 10
Alljährlich findet, spätestens 3 Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres, die ordentliche Mitgliederversammlung statt. Die Einladung erfolgt durch die Tageszeitungen und zwar mindestens eine Woche vor dem Versammlungstermin.
Die Tagesordnung muss enthalten:
1) Bericht des/der Vorsitzenden über das abgelaufene Geschäftsjahr 2) Bericht des/der Kassenführer/in 3) Bericht des/der Schriftführer/in 4) Bericht der Kassenprüfer 5) Aussprache über die Berichte 6) Entlastungen des Vorstandes und Beirates 7) Wahlen (nur jedes 2. Jahr) 8) Verschiedenes
§ 11
Über die Sitzungen des Vorstandes und des Beirates sowie über die Mitgliederversammlungen sind Protokolle zu fertigen, in denen sowohl die Tagesordnung als auch die gefassten Beschlüsse vermerkt sind.
§ 12
Außerordentliche Mitgliederversammlungen müssen stattfinden, wenn der Vorstand dies beschließt, oder wenn ein Viertel der Mitglieder einen begründeten Antrag schriftlich stellt. Bezüglich der Einberufung gelten die Bestimmungen des § 10.
§ 13
Satzungsänderungen und Neufestsetzungen der Mitgliederbeiträge können nur mit einer Dreiviertelmehrheit der erschienenen Mitglieder beschlossen werden. Alle übrigen Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst.
§ 14
Der Heimatverein Höpfingen e.V. kann, außer nach den im BGB enthaltenden Bestimmungen, nur aufgelöst werden durch Beschluss einer eigens zu diesem Zweck einberufenen, außerordentlichen Mitgliederversammlung. Die Einladung ist jedem Mitglied schriftlich zuzustellen und enthält als einzigen Punkt der Tagesordnung: „Auflösung des Heimatvereins Höpfingen e.V."
§ 15
Die Auflösung des Vereins kann nur mit Zustimmung einer Dreiviertelmehrheit der erschienenen Mitglieder erfolgen.
§ 16
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen an die Gemeinde Höpfingen, die es ausschließlich und unmittelbar zu gemeinnützigen Zwecken im Sinne des Satzungszwecks zu verwenden hat.
§ 17
Die ursprüngliche Satzung des Heimatvereins wurde einstimmig von allen Mitgliedern, welche in der Versammlung des Heimatvereins am 21.01.1966 anwesend waren, beschlossen. Die Änderung dieser Satzung in der vorstehenden Form wurde in der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 17.02.1997 einstimmig von allen anwesenden Mitgliedern beschlossen.
Die Unterschriften unter die geänderte Satzung wurden auf einem gesonderten Blatt geleistet und werden der Urschrift als Anlage beigeheftet.
Höpfingen, den 17.02.1997
Der Text des § 16 wurde auf Antrag des Finanzamts bei der ordentlichen Mitgliederversammlung am 22.01.1998 einstimmig berichtigt und geändert.
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